Das idale Teil wäre eine Kombination von beiden.
Beiträge von Hawky
-
-
Wenn es Überstunden sind, dann seid ihr definitiv im Boot.
-
Wie wärs mit einem Duell? Dann muss man, unter Umständen, ja gleich wieder neu wählen und ob sich dann noch 3 finden?
Wer hier Ironie findet, darf diese behalten.
-
Versetzung der Mitarbeiter...
soll ich nachschauen?
Im Zweifel kann der AG das anfechten.
Wenn alle 40 Stunden arbeiten, dann geht das so aus: (40/6)÷40×100% = 16.7% quantitative Veränderung. Das läge unter den in der Literatur oft genannten 20%, die eine erhebliche quantitative Änderung darstellen sollen - das würde mich als BR aber nicht zwingend abhalten, das trotzdem zu behaupten (ggf klärt ein Gericht, ob der BR recht hat - zu verlieren gibt es dabei nichts).
arggggg zu langsam....
und ja pro Stunde...
-
Hmm
4200 Rechnungen
Wenn der Mitarbeiter Vollzeit 7,5h gearbeitet hat und 200 Tage gearbeitet hat, dann sind das 2,8 Rechnungen am Tag.
Meines Erachtens ist das Schreiben dann das wenigste. Wahrscheinlich muss man sich viele Informationen holen bis man eine Rechnung schreiben kann.
Und ich denke nur Rechnung schreiben wars nicht.
-
Einmal drüber nachdenken, dass sich der AN und der AG noch mal einigen könnten und er weiterbeschäftigt wird.
Also logo, dass er wählbar ist.
-
Zuerst muss man aber in die Nachfrist.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Ich meinte immer, dass immer mindestens so viele Wahlvorschläge da sein müssen wie Plätze zu besetzen sind.
-
Es gibt die theoretische Chance, dass der Bewerber keine Stimme bekommt und somit nicht gewählt ist. Daher muss eine Wahl stattfinden.
1er BR ja. Zuerst muss man aber in die Nachfrist.
-
In Tarifverträgen kann sowas stehen...
-
Auch wenns nicht wirklich beiträgt so ist der Unterschied von Südafrika nach D 0h bis 1h (Winter- Sommerzeit).
Wenn natürlich das Ziel der Workation Neuseeland ist...
-
Solche Anwälte schreiben oft solche Dinge, die völlig haltlos sind.
Den Arbeitgeber auffordern die Anweisung zurückzunehmen und Verhandlungen aufnehmen. Bei Untätigkeit einen Beschluss fassen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
-
Und selbst wenn die Freistellungszeit in die Sitzungszeit fällt so kann immer noch nach §37 sich abmelden und BR Arbeit machen. Wenn was da ist, wird das gemacht. Und wenn der AG kommt und sagt die Freistellung nach 38 ist das einzige was ihr nehmen dürft... Keule!
uiui
-
Kann auch ohne GBR ein Wahlvorstand installiert werden? Lilly 123! hats bestimmt eilig, da in einem anderen Thread von ihr von einem Sozialplan die Rede ist.
-
Ah ich glaube ich habs kapiert was der Passus sagen will.
A-B-C
B ist Wohnort. A ist Arbeitsstätte wo ich hinfahre und C ist die Firmenzentrale.
Wenn jetzt eine Dienstreise von C nach A ansteht und man von B losfährt so bekommt man die Zeit von C nach B nicht vergütet (da ja auch nicht gemacht).
Wenn jetzt die Zeit von B nach C noch von dem Arbeitsweg B nach A abgezogen wird ist das nicht legal.
-
unabhängig davon, ob der Passus rechtlich Bestand hätte: er hat doch mehr Vorteile für den AN als für den AG.
Der AN spart sich die Fahrt zur ersten Arbeitsstätte, somit die Zeit und ggf. auch die Kosten mit dem privaten KFZ.
Der AG müsste die Fahrt zur 1. Arbeitsstätte sowieso nicht bezahlen und spart ggf. etwas, wenn der MA regulär einen Dienstwagen hat.
Hmm warum Vorteil?
Beispiel: Ich fahre mit dem Zug (Zeitticket) jeden Tag 0,5h in die Arbeit. Jetzt habe ich einen Termin in der Gegenrichtung (also an meinem Wohnort vorbei) und muss noch 0,5h von meinem Wohnort fahren. Dann bin ich an meiner Arbeitsstätte. Was habe ich für einen Vorteil?
Der AG spart sich 1h (und die Kosten), die ich von der Firma zu meiner Arbeitsstätte fahren müsste. Ich spare...nix.
Sorry ich sehe da keinen Vorteil. Noch schlimmer wird es, wenn dein Wohnort noch weiter weg ist.
Das Beispiel habe ich im Januar gemacht. Als Arbeitszeit rechne ich von meinem Wohnort zur Arbeitsstätte. Das ist eine WinWin Situation.
-
Ich stelle mir gerade das Empire State Building vor und die Fahrstühle funktionieren nicht. Dann kannst 65 (oder mehr) Stockwerke hochlaufen und am Computer einstechen.
Ich meine mich zu erinnern, dass es dazu mal so was ähnliches gegeben hat, dass auf einem großen Krankenhausgelände die Arbeitszeit beim Eingang in das Gelände (bei der Pforte) gezählt wurde.
-
Ist die Kugel aus dem Lauf hält sie der stärkste Jäger nicht mehr auf.
Einfach neu wählen. Jedes BR-Mitglied darf den BRV machen, ob er das schon war oder nicht, spielt keine Rolle.
Anders wäre es, wenn jemand aus dem BR austritt. Dann ist er draußen und der Nachrücker rückt in den BR nach (wenn keiner mehr da -> Neuwahl).
-
Der Teufel heißt einen Mann, der in die Hölle kommt, herzlich willkommen und führt ihn durch sein Reich. Der Mann ist zutiefst verwundert. Er sieht wunderschöne, weiße Sandstrände, hübsche Frauen in Bikinis, tolle Cocktails - alles wunderbar.
"Das ist aber toll hier", meint er begeistert, "das reinste Paradies!"
Der Teufel lächelt und sagt: "Komm mit!" Sie kommen in eine Ecke, in der einige Kessel und rundherum Teufelchen stehen, die die Menschen in den Kesseln kochen und pieksen. Da ist der Mann ganz verstört und macht ein fragendes Gesicht. Darauf der Teufel:
"Das sind die Katholiken, die wollen das so ..."
-
Bio?
Dann hab ich da nicht aufgepasst.
Übrigens ist alles noch eine Theorie, da keiner dabei war.
Die BLIND war natürlich dabei und berichtet morgen darüber...
-
60 Jähriges Klassentreffen:
2 Männer wollen Weitpinkeln machen. Nach zehn Minuten pisst sich der eine auf den Schuh. Sagt der andere: "...Okay, du hast gewonnen ...