Zitat von Kokomiko :
wäre es nicht möglich, dass der Kollege das Merkmal "G" oder "aG" eingetragen bekommt? Damit würde sich die Kostenfrage doch elegant umschiffen lassen.
Auch daran habe ich schon gedacht - bekommt er aber leider nicht
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Ihr ifb-Team
Zitat von Kokomiko :
wäre es nicht möglich, dass der Kollege das Merkmal "G" oder "aG" eingetragen bekommt? Damit würde sich die Kostenfrage doch elegant umschiffen lassen.
Auch daran habe ich schon gedacht - bekommt er aber leider nicht
Zitat von whoepfner :Ich kann mir aber nicht die Bemerkung verkneifen, daß Ihr nach Deiner Schilderung m. E. nicht handwerklich sauber gearbeitet habt, da Du nur von BR und SBV als Beteiligte schreibst, nicht aber vom IA. Bei solchen Problemen wäre das IA gem. § 84 Abs. 1 SGB IX frühzeitig und intensiv zu beteiligen gewesen. Dann hätte evtl. der Änderungsvertrag vermieden werden können oder aber zumindest das Problem der Fahrtkosten viel früher geklärt werden können.
Hallo Wolfgang,
das IA, Personalabteilung, Betriebsarzt und auch den behandelnden Arzt habe ich bereits vor 1,5 Jahren, als die Probleme auftraten, ins Boot geholt. Damals wurde auch über Lohnkostenzuschuss etc. gesprochen. IA (und auch der IfD waren) immer involviert, aber das Thema der Fahrtkosten ist erst jetzt hochgepoppt und keiner hat daran gedacht.
Hi @ll,
habe ein kleines Problem für einen Kollegen zu lösen.
- MA mit GdB 50 und EM-Rente (max. 6 Stunden täglich) kann wg. Medikamenteneinnahme nicht mehr mit dem PKW fahren. ÖPNV-Kosten ca. 260,-€ p/M
- wegen der Behinderung mußte der MA an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden (wurde fast 1,5 Jahre in der Abteilung "mitgezogen", jezt aber nicht mehr möglich)
- nach Anraten zur Ablehnung eines Aufhebungsvertrages wurde nach intensiver Suche in Zusammenarbeit mit SBV und BR ein neuer, für den MA optimaler Arbeitsplatz gefunden
- ABER: knapp 15% weniger Gehalt
Kennt jemand eine Möglichkeit, eine Art "Fahrtkostenzuschuss" zu bekommen, da er ja nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit fahren darf und ansonsten seinen Arbeitsplatz wahrscheinlich verliefen würde?
IA sagt mir: RV , RV sagt mir: NEIN :shock: , evtl. Integrationsfachdienst:? , IfD sagt: wir nicht :cry: .
Um Anregung bin ich im Namen des Kollegen schon jetzt dankbar.
Wir sind ein int. tätiges Unternehmen und zwei der ausländischen Betriebsräte wollen einen EUBR. In den anderen europäischen Ländern gibt es meines Wissens keine SBV bzw. vergleichbares Gremium. Die SBV hat bekanntermaßen ein Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse - wir sieht das Ganze auf EU-Ebene aus? Hat hier schon jemand Erfahrungen sammeln können oder etwas in der Rechtssprechung finden können?
Hallo Mitstreiter,
ich hatte in der Vergangenheit auch mal das Problem. Habe dann in einer BR-Sitzung einen Beschluss des BR aussetzen müssen, da mir die Unterlagen nicht vorlagen.
Seit dem habe ich volle Zugriffsrechte auf alle BR-Unterlagen auf dem Server und die Abstimmung der Gemien funktioniert nun einmalig. War zwar nicht die feine Art, aber effektiv.
Gruss
Armin
Eine Alkoholkrankheit liegt vor, wenn ein chronischer Alkoholkonsum zu körperlichen und/oder psychischen Schäden geführt hat. Die GdB-Bewertung wird vom Ausmaß des Organschadens und seiner Folgen (z.B. Leberschaden) und vom Ausmaß der Abhängigkeit bestimmt. Bei nachgewiesener Abhängigkeit mit Kontrollverlust wird der GesamtGdB aufgrund der Folgen des chronischen Alkolokonsums nicht niedriger als 50 bewertet. Nach einer Heilbewährungsphase nach einer Entziehungsbehandlung verbleibt erfahrungsgemäß ein GdB von 30.
Hallo zusammen,
folgende Situation: förmliches Wahlverfahren, drei Vorschlagslisten, nächste Sitzung des Wahlvorstandes nächste Woche Dienstag.
In dieser Sitzung werden die Listen der Kandidaten geprüft und anschließend veröffentlicht.
Das es für Wahlbewerber - meines Erachtens unerheblich ob auf das Amt der Vertrauensperson oder als Stellvertreter - einen besonderen (nachwirkenden) Kündigungschutz gibt, leite ich aus § 94 Abs. 6 Satz 2 SBG IX ab. Ab wann gilt dieser Schutz aber? Ab Veröffentlichung der Wahlbewerber oder bei Abgabe der Vorschlagslisten beim Wahlvorstand?
Hallo,
wenn im BA über die Anhörung zur Neueinstellung eines MA beraten wird und eine interne Bewerbung einer Schwerbehinderten vorliegt, die aber aus offensichtlich fadenscheinigen Gründen nicht auf diese Position versetzt werden soll, kann dann die SBV mit abstimmen wenn es der BR es wünscht?
Danke für den Tipp.
Hab´ gerade meinem Chef den Vorschlag gemacht, die Zeit zu halbieren: 50% nehm ich von meinem Gleitzeitkonto und 50% hat er mich freigestellt.
Hallo,
wenn ich als Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu Schwerbehindertenversammlungen von befreundeten Vertrauenspersonen eingeladen werde, bei denen z.B. Vorträge von externen Referenten (hier BfA und Integrationsamt) gehalten werden, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und des Versorgungsamtes zum anschl. Imbiss anwesend sind und diese Veranstaltung während meiner normalen Arbeitszeit stattfindet: ist eine Teilnahme an der Veranstaltung durch meine Aufgaben abgedeckt oder handelt es sich hierbei um "Privatvergnügen"?
Gruß
Armin
Hallo,
wir haben in unserem Unternehmen neben etlichen fest vergebenen Firmenwagen auch zwei so genannte Pool-Wagen, die allen Mitarbeitern für Dienstfahrten zur Verfügung stehen. Bei einem dieser Wagen ist seit cirka drei Monaten die Windschutzscheibe durch einen Steinschlag (wenn auch minimal) beschädigt. Aussage des Fuhrparkverantwortlichen "das ist ja nicht im Sichtbereich und somit nicht so schlimm".
Muß ich für meine regelmäßigen Fahrten dieses Fahrzeug benutzen oder kann ich mich weigern und alternativ einen Mietwagen (z.B. von Sixt) auf Kosten des Arbeitgebers anmieten, wenn der zweite Wagen anderweitig vergeben ist.
Gruss - Armin
Hallo Tom,
ich würde in diesem Fall auf die neue Institution "Schwerbehindertenvertretung" verweisen und weitere Verhandlungen so weit wie möglich vertagen bzw. nach hinten schieben. Schließlich ist eine IV Sache der Betroffenen, die sich auf dem Bereich der Behinderung auskennen (soll nicht heißen, BRler können dies nicht - aber wahrscheinlich nicht so gut). Auf diese Weise kannst Du dich in aller Ruhe um die Belange deiner "Kunden" kümmern und deren Arbeitsplätze analysieren. Vom ifb wird ein Seminar "Integrationsvereinbarung" angeboten - sehr empfehlenswert. Ich habe mich erst nach dem Seminar an die Ausarbeitung einer IV gemacht.
Wichtig ist hierbei kein Zitieren von Gesetzen sondern eine "lebende" Vereinbarung, die auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtet und mit prüfbaren Zielen versehen ist.
Es kommt natürlich auch darauf an, was in der geplanten BV geregelt werden soll; wenn dies allgemein gültige Regelungen sind, die von einer IV getoppt werden könnten, hätte ich nicht unbedingt Bauchschmerzen damit.