Vielen Dank. Jetzt kann ich auch den richtigen Paragraphen zitieren!
Ihr seid die Besten.
Beiträge von Melissa1961
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"Hallo,
bei uns kam die Frage auf, ob die SBV berechtigt ist, an ALLEN Sitzungen, Ausschüssen und Arbeitskreisen des BR teilzunehmen.
Hierzu haben wir § 32 BetrVG gefunden:
"Die Schwerbehindertenvertretung kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen."
Hier ist von "Sitzungen" die Rede. Sind Ausschüsse, z. B. Wirtschaftsausschuss, Betriebsausschuss usw. eingeschlossen?
Gibt es evtl. noch andere/eindeutigere Paragraphen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Melissa1961 -
Besten Dank
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Hallo,
der Betriebsrat wird in Zusammenarbeit mit der SBV eine BV Arbeitszeitmodell erstellen.
Im Geltungsbereich steht folgender Satz:
"Diese BV gilt persönlich für alle im Betrieb Beschäftigten im Sinne des § 5 BetrVG, soweit sie dem Mitbestimmungsrecht bzw. dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen."
Nun meine Frage:
Müssen hier die Schwerbehinderten und Gleichgestellten explizit erwähnt werden?
Ich denke nein, denn sie gehören zum Personenkreis aller im Betrieb Beschäftigten.
Liege ich da richtig? Gibt es evtl. hierzu entsprechende Paragraphen?
Vielen Dank für Euer Feedback.Melissa 1961
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Eine schwerbehinderte Kollegin hat sich auf eine interne Stellenausschreibung beworben.
Sie wurde nun zu einem "Vorstellungsgespräch" eingeladen.MUSS die SBV beteiligt/angehört werden?
Gibt es hierzu etwas im SGB IX?
Oder liegt es evtl. im Ermessen der schwerbehinderten Bewerberin, die SBV zu beteiligen?
Vielen Dank im Voraus.
Ulrike Hoffmann-Rohde
SBV