Hallo Blite,
meines Wissens sind persönliche Gründe kein ordentlicher Verhinderungsgrund und damit wäre kein Ersatzmitglied zu laden. BRM ist ein Ehrenamt und persönliche Gründe hindern einen nicht daran ein Ehrenamt auszuführen, so hab ich es zumindest aus der Schulung in Erinnerung.
Vielen Dank für Deine Anmerkung. Der Grund ist hier eine Ladung vor Gericht. Aber das können wir gern in einem anderen Thread diskutieren.
Hier geht es mir darum, ob Ersatzmitglieder nur für die ganze Sitzung oder auch "stundenweise" nachrücken können. Ich habe per Google nichts dazu gefunden.