Hallo Karger,
von wem kommt die Teilerwerbsrente (Erwerbsminderungsrente)? Wenn diese von der BG z.B. ist, spielen andere Dinge eine Rolle, als wenn der Kollege wegen seiner Rente teilzeit arbeitet.
Und wie schon geschrieben, geht es hier um Überstunden oder echte Mehrarbeit. Hier sollte man sehr vorsichtig sein.
Man ist geschützt auf Grund der Schwerbehinderung. Aber darüber hinaus ist ma genau so ein Arbeitnehmer wie alle anderen auch.
Um also hier eine vernünftige Antwort geben zu können, benötigt man weitere Infrmationen. Wenn Du der Betroffene bist und unsicher, wende Dich an Deinen Betriebsrat, bzw. Schwerbehidnertenbeauftragte.