Wenn er 18 Jahre alt ist und 6 Monate dem Betrieb angehört darf Er/Sie.
Beiträge von Lockerflockig
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Ich verstehe Dich schon, ist mir bekannt diese Konstellation. Aber wenn Du was ändern willst musst Du bei Dir anfangen. Dazu gehört ganz einfach Keine Zustimmung einer ordentlichen Kündigung, auch wenn es nicht im Interesse des AG liegt.
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Zitat von weibsbild:
Danke...
Das ist schon klar, dass wir mit unserem Schweigen zustimmen. Aber wir stimmen halt nicht aktiv zu.
Mit Verlaub, dass ist Bullshit. Dann könnt ihr auch euer Amt niederlegen.
Grundlagenseminare haben wir gemacht...
Hat aber scheinbar nichts gebracht. Meine Meinung, das ist nix was ihr da macht.
Der Fall: Einstellung am 1. September 2017, Anhörung zur Kündigung am 21. an den BR geschickt, somit endet die Anhörungsfrist am 28. Februar um 24 Uhr und die Kündigung kann erst am 1. März ausgesprochen werden. Da der letzte Tag der Probezeit der 28. Februar ist, kommt nurmehr eine Kündigung mit den gesetzlichen Fristen in Betracht. Hätten wir heute schon zugestimmt, wäre man noch innerhalb der Probezeit gewesen.
Dann ist die Kündigung unwirksam
Ich hoffe, nun ist es verständlicher. Aber darum ging es nicht... es geht um Argumentationshilfen, warum wir keine aktive Zustimmung erteilen bzw. wenn dir doch nichts dagegen haben, wir nicht früher unsere Zustimmung geben.
Ihr macht also was der AG will
LG
Solche Betriebsräte hatten wir in Vergangenheit auch und wir versuchen das jetzt zu ändern. Dann fliegen halt auch mal die Fetzen wenn der AG meint diktatorisch über alles zu bestimmen. Ihr solltet aus eurer Wohlfühlzone rauskommen und das Amt ernst nehmen oder niederlegen.
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Zitat von weibsbild:
Hallo zusammen,
wir handhaben es grundsätzlich bisher so, dass wir einer ordentlichen Kündigung nicht zustimmen, also die Frist verstreichen lassen.
Damit stimmt ihr der Kündigung zu, siehe meine Signatur.
Nun ist es schon zum zweiten Mal vorgekommen, dass der AG die Kündigungsfrist falsch berechnet, uns die Anhörung zu spät gibt und deswegen unsere Zustimmung vor Fristablauf fordert. Es gibt dann jedesmal ein großes Trara. "Wenn sie nichts dagegen haben, dann können sie ja auch zustimmen". Heute war es nun so, dass man glaubte, in der Probezeit zu kündigen uns jedoch die Anhörung um einen Tag zu spät gab. Einstellung am 1. September 2017, Probezeit 6 Monate. Anhörung am 21. Februar an den BR:
Da läuft einiges schief, alles zu ungenau um hier eine Aussage zu treffen. Was ich erkennen kann ist das die gekündigten Kollegen gute Chancen bei Gericht haben werden. Habt ihr mal über eine Schulung Grundlagen der BR Tätigkeit nachgedach?
Ich persönlich kann einer Kündigung einfach nicht zustimmen. Das reicht dem AG natürlich nicht als Argumentation. Und in diesem Fall wollte ich dem AN natürlich auch noch ein wenig mehr Zeit verschaffen.
Dann solltest Du nicht zustimmen
Gibt es noch weitere Argumente?
LG
Christine
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Viel lesen... und dann brauchst Du Mitstreiter, ein breites Kreuz, auch etwas taubheit kann hier und da von Vorteil sein.
Gutes Gelingen
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Habe irgendwann mal gehört, dass in so einem Fall die gleichen Regeln gelten wie bei Leiharbeitnehmern § 7 Satz 2 BetrVG.Wenn die Kollegen von euch Anweisungen erhalten sind sie auf die Wählerliste aufzunehmen, sind aber nicht wählbar. Ich würde es so machen, wie von Winfried schon erwähnt und die Kollegen auf die Wählerliste setzen. Als Betriebsrat seid ihr was die Kollegen betrifft nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG ebenfalls in der Mitbestimmung.
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Zitat von Lisafragt:
Hallo Zusammen,
wir sind noch ein relativ kleiner Betrieb, bei welchem vor 1 1/2 Jahren der Betriebsrat gegründet wurde. Nun stehen Neuwahlen an. Bei unserer Betriebsgröße müssen 5 Betrebsräte gewählt werden.
Also mehr als 51 Wahlberechtigte
Führen wir eine Listen- oder Personenwahl bei folgender Situation aus:
Ihr könnt als Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber nach § 14a Abs. 5 BetrVG die Durchführung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
- Es wird eine Liste mit Wahlvorschlägen eingereicht, auf welcher sich 6 Mitarbeiter aufstellen lassen. Zusätzlich werden drei einzelne Listen mit jeweils nur einem Mitarbeiter eingereicht.
Nach Eingang einer weiteren Liste ist es ein normales Wahlverfahren.
Vielen Dank im voraus.
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Entscheidend ist der Tag der Wahl.
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Zitat von micha89:
gilt bei ca 50 mitarbeitern tatsächlich die allgemeine Betriebsgröße oder die Wahlberechtigten AN.
Es zählen die Wahlberechtigten
Meines Wissens ist die allgemeine Betriebsgröße nur bei über 51 Mitarbeitern interessant.
also ob man 5 oder 7 Betriebsratsmitglieder hat.
Habt ihr mehr als 50 seid ihr 5 darunter 3
Für ein 5er Gremium benötigt man 51 WAHLBERECHTIGTE. Bin ich da richtig?
aber sowas von
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Ich veruche mal aufzudröseln.
Zitat von micha89:Moin,
wir sind ein neuer Wahlvorstand, in dem keiner irgendwelche Betriebsratserfahrungen hat.
Glückwunsch
Meine Frage lautet:
wir sind derzeit 51 Wahlberechtigte Arbeitnehmer, nach ausschöpfung aller Kniffe (nach Personalliste 47, jedoch schon alle möglichen hinzugezogen, die der Wahlvorstand nach Absprache mit dem GBR als Wahlberechtigt sieht).
GBR=Gesamtbetriebsrat?
In dieser Konstellation würde ich die Wählerliste nochmals unter die Lupe nehmen.
Nun hat ein Kollege zum 31.03.2018 gekündigt, sodass die Größe auf 50 Wahlberechtigte sinken würde und demnach der Betriebsrat auf 3 reduziert wäre.
Ist zu erwarten das in Kürze MA eingestellt werden? Wenn ja, werden es 5 BRM sein.
Die Jahre vorher waren wir immer zwischen 51-100 Mitarbeitern und somit das Normale Wahlverfahren mit der GF abgemacht.
Könnt ihr so machen
Durch das Vereinfachte Wahlverfahren hätten wir jedoch eine geringere Frist und könnten die Wahl noch vor dem 31.03.2018 stattfinden lassen, wodurch wir eine Betriebsgröße von 51 Wahlberechtigten hätten.
Also 5er Gremium
Würden wir nach dem Normalen Wahlverfahren wählen, wie bisher immer, wären wir zum Zeitpunkt der Wahl 50 Mitarbeiter. Wonach wir Theoretisch nicht wählen dürften.
Hier gilt wieder, beabsichtigt die Führung Einstellungen?
Was dürft ihr theoretisch nicht wählen?
Was ist nun der richtige Weg?
Ich würde der GF gerne Mitteilen, dass wir nach dem Vereinfachten Wahlverfahren wählen lassen wollen (um so auf 51 Wahlberechtigte zu kommen).
Könnt ihr so machen
Hat die GF da überhaupt Mitspracherecht? Bei 51-100 ist das eine kann Entscheidung wonach man wählt. Muss das jede Wahl neu abgesprochen werden oder gelten alte Vereinbarungen bezüglich des Wahlverfahrens?
Ja, muss
Was sind die Vorteile für uns beim Vereinfachten Wahlverfahren?
Ihr seid nur +-50
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Irgendwann wird sich jemand melden, warum darauf warten. Hier kann der BR übernehmen und die Neuwahl einleiten.
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Hallo,
die Vorgehensweise müsste so sein, dass der Betriebsrat das machen kann.
Wird in einem Betrieb zum ersten mal eine Schwerbehindertenvertretung gewählt, können zur Wahlversammlung der (schwer-)behinderten Menschen eines Betriebs oder einer Dienststelle einladen:
- drei Wahlberechtigte
- der Betriebs- oder Personalrat
- das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.
Gruß
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Dein Hinweis auf:
"Ein und derselbe AN wird kaum regelmäßig umziehen, dass er wenn ihm 3 mal ein Tag gewährt wurde - er beim 4 Umzug auf eine Betriebliche Übung abstellen kann."
überzeugt mich irgendwie immer noch nicht, denn die Häufigkeit spielt hierbei keine Rolle sondern die enthaltene Übung.
Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf.... Ableitung: der Tag wurde gewährt
Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann und weder kollektiv- noch individualrechtlich geregelt ist §242 BGB.
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Ohadle, Dein Nein ist mir zuwenig. Hast Du dazu einen § oder sonstigen Text woraus Dein Nein hervorgeht?
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Hallo,
in meinem Betrieb gab es früher 1 Tag Sonderurlaub bei Umzug. Irgendwann in den letzten Jahren fiel dies bei meinen Vorgängern unter den Tisch und die Streichung wurde ignoriert.
Eine BV hierzu liegt meines Wissens nicht vor. Die GL verneint die BÜ.
M.M nach ist daraus eine BÜ entstanden.
Gruß
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Seh ich auch so, am besten bei verdi anfragen was die Unterschiede bedeuten. Ich vermute es geht hier um eine andere Tätigkeit.
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Worin liegt der unterscheid von Gruppe VI a zu VI b.
Das wird nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt.
Zu "mindestens" kann ich nichts sagen.
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Ich sehe das wie Du habe das hier dazu gefunden.
§94 Abs. 5
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn eine Schwerbehindertenvertretung noch nicht gewählt ist.
Punkt 3.
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung stattgefunden, wird die Schwerbehindertenvertretung in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt.
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Zitat von chercheur
ähnlich wie Leiharbeiter, aber ihren Arbeitsplatz in unserer Firma haben
Wer gibt den Mitarbeitern Anweisungen oder teilt diesen Aufgaben zu?