Im Manteltarifvertrag der Bekleidungsindustrie kaufmännische und technische Angestellte steht : Wird die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt des Monats auf weniger als 2/3 der tariflichen Arbeitszeit verkürzt, darf eine weitere Gehaltskürzung nicht eintreten.
Dies nur für die, die sich das nicht vorstellen konnten.
Aber Danke für eure Antworten.