Hallo hexchen,
ein BR kann keinem BRM "kündigen" oder rauswerfen. Die einzige möglichkeit wäre, wie die meisten schon gesagt haben, der §23 I BetrVG. Das würde bedeuten, dass ein Arbeitsgericht feststellt, ob die Weitergabe von Betriebsratsinternas so eine schwerwiegende Pflichtverletzung ist, dass das BRm aus dem BR entfert werden kann.
Entgegen der Meinung von albarracin bin ich schon der Meinung, dass eine Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit in betracht kommt. Auch ein BRM kann die Tätigkeit des Gremiums behindern und ich lese nirgendwo im Gesetzestext, das BRM ausgeschlossen sind.
Die Frage ist nur, welchen Sinn es macht.
§23 I BetrVG: Wenn das angegriffene BRM das Verfahren durch alle Rechtszüge durchzieht, dauert so ein Verfahen 2 bis 4 Jahre, in einem guten Jahr sind Neuwahlen. Ich denke nicht, dass es hier sinnvoll ist, etwas zu unternehmen. Außerdem ist für so ein Verfahren ein wiederholter Pflichtverstoß des BRM notwendig, worauf das BRM auch angesprochen wurde und sich beharrlich weigert den Pflichtverstoß nicht zu widerholen. Ob der Verrat von BR-Interna so schwerwiegend ist, dass kein Wiederholungsfall notwendig ist, wage ich zu bezweifeln, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.
§119 BetrVG: Hier müsste man als Betriebsrat nachweisen können, dass durch die Tat die Tätigkeit als BR tatsächlich negativ beeinflusst wurde. Dies nachzuweisen wird wahrscheinlich bereits relativ schwierig. Ein "es hätte negative Folgen haben können" reicht hier nicht, da der §119 BetrVG ein Erfolgsdelikt ist und der einfache Versuch die Tätigkeit zu behindern nicht strafbar ist.
Als zweites ist zu Bedenken, welchen Erfolg ich mit solch einer Anzeige erziehle. Leider ist es in den meisten Fällen so, dass der Erfolg gleich null ist.
Eine Anzeige nac §120 BetrVG kommt nur in Betracht, wenn Geschäftsgeheimnisse oder persönlcihe Daten Dritter weitergegeben wurden, was ich aber nicht glaube, da die Geschäftsleitung die schützenswerten Daten, die im §120 BetrVG gemeint sind (mit ausnahme des Abs. 2), in der Regel sowieso schon kennt.
Das heißt aber nicht, dass man das betreffende BRM nicht einmal auf diese Möglichkeiten ansprechen kann und ihn auffordert sich entweder zu bessern oder sich zu überlegen, ob es nicht besser wäre, seinen Hut zu nehmen und sich aus dem Gremium zu verabschieden.
Sollte das nicht fruchten, wäre die nächste Möglichkeit die, die der Rabauke bereits vorgeschlagen hat: An die Öffentlichkeit gehen und den Kollegen für sein Verhalten anprangern. Dies würde ich aber nicht unbedingt in einer Betriebsversammlung machen, sondern eher in persönlichen Gesprächen mit den Mitarbeitern. Meist reichen da nur wenige und danach weiß es sowieso die ganze Firma.
LG
Markus