Hallo zusammen,
dieses Forum hat mir immer beim Einordnen der Gedanken geholfen.
Zur Situation.
Der BR wurde zu einer Besprechung eingeladen. Ein MA sollte gelegenheit erhalten sich zu Vorwürfen zu äußern.
Der MA war von verschiedenen Personen beim Arbeitszeitbetrug beobachtet worden. Der MA hat das vorgeworfene
Verhalten zugegeben. Der Sachverhalt war nachweisbar und unstrittig. Der MA zeigte wenig Reue oder Einsicht.
Wenige Minuten nach dem die Besprechung beendet war erhielt der BR ein Anhörung zu einer verhaltensbedingten, ordentlichen Kündigung.
Wir haben den MA ein paar Tage später kontaktiert und die Absicht der GL mit Ihm besprochen.
Dabei haben wir ihm auch den Grund des Gespräches mitgeteilt.
Nach Abwägung aller Informationen haben wir einen ordentlichen Beschluss gefasst und eine Stellungnahme abgegeben.
Wir haben nicht zugestimmt.
Wir haben jedoch auch keine Möglichkeit gefunden der Kündigung zu widersprechen.
Wir haben Bedenken geäußert.
Das wir Glauben das der MA in der Lage ist sein Verhalten zu ändern. Positive Zukunftsprognose.
Das nach allgemeiner Rechtsprechung einer Kündigung eine Abmahnung vorausgehen sollte.
Das war bei dem Verhalten des MA schon sehr optimistisch.
Dann kam die Hiobsbotschaft für die GL.
Der Anwalt der GL erklärte das eine Kündigung des MA mit dieser Stellungnahme des BR nicht möglich sein.
Das war für uns genauso überraschend wie für die GL. Unsere Argumente entsprechen der allgemeinen Rechtsauffassung.
Diese können in Schulungsunterlagen oder in Kommentaren nachgelesen werden.
Ich versuche jetzt einzuschätzen wie die Aussage des Rechtsanwalts der GL zu bewerten ist.
Wer hat Erfahrungen vor Gericht?
Welchen Stellenwert hat die Stellungnahme eines BR?
Wir gehen davon aus das unsere Bedenken jedem Anwalt und auch Richter bekannt sein dürften.
Für eure Erfahrungen im Vorraus ein Dankeschön.