Hallo Kollegen,
Wir haben eine BV die im Worst-Case für alle MA Kurzarbeit bis auf Null regelt. Unsere Kundenabrufe sind schwankend und ändern sich ständig.
Jetzt wurde zu den Mitarbeitern kommuniziert, das für jeden ohnehin Kurzarbeit beantragt wurde und wer krank wird daher automatisch auf Kurzarbeit stehe und deshalb in das Krankengeld bzw. Lohnfortzahlung bei Kurzarbeit falle.
Ist dies überhaupt zulässig bzw. gesetzlich erlaubt?
Es würde ja auch bei der BA auffallen wenn ein MA bis Mittwoch regulär gearbeitet hat und ab Donnerstag gleich krank wird sofort in Kurzarbeit fällt.