ich wollte das nur für den Thread hier klargestellt haben.
Dass SBV ins Verfahren mit einzubeziehen ist, ist klar aber die Gesprächsteilnahme halt nicht einfach so.
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Ihr ifb-Team
ich wollte das nur für den Thread hier klargestellt haben.
Dass SBV ins Verfahren mit einzubeziehen ist, ist klar aber die Gesprächsteilnahme halt nicht einfach so.
Konnte ich deine Frage damit beantworten?
nicht so ganz, aber evtl. bin ich es auch der das nicht versteht.
bezog sich ursprünglich nur auf die SBV
heißt dann, die SBV ist zu den BEM-Gesprächen einzuladen.
Aber doch auch nur wenn die entsprechende Person das will oder habe was verpaßt?
und eingeladen werden müssen ....
woher nimmst Du das?
also unser Tarif z.B. sieht die Anrechnung bis 3 Monate vor und da gibt es auch keine Einschränkung wer wann gekündigt hat.
Wieso sollte das in einem Arbeitsvertrg nicht möglich sein?
Wenn die SBV zurück tritt
Falls die Vertrauenperson nicht zurück tritt, kann man durch den WV auch nur einen Stellvertreter wählen
das sind aber unterschiedliche Fälle
Bei einer zwingend Mitbestimmungsfähigen BV gibt es keine Nachwirkung,
äähh, sicher?
Falls die Vertrauenperson nicht zurück tritt, kann man durch den WV auch nur einen Stellvertreter wählen und dieser übernimmt dann so lange bis die Vertrauensperson zurück ist und ist danach logischer Weise Stellvertreter.
aber lt. albarracin müsste ja die VP die Wahl einleiten
Das ist eine blöde Situation.
Der BR kann nur im Rahmen seiner Aufgaben und gesetzlichen Möglichkeiten einspringen, aber das hilft sicher schon.
Wie das mit Neuwahlen ist, da verlasse ich mich auf unseren SBV-Experten albarracin
Schreib Deinem AG, dass Du gerne bereit bist, das BEM-Gespräch durchzuführen, er aber bitte einen Termin innerhalb deiner normalen Arbeitszeit anbieten soll. Um ein ordnungsgemäßes BEM durchzuführen muss der AG dich vorab auf so einiges hinweisen, u.a. Datenschutz, möglicher Teilnehmerkreis. Er muss eine Datenschutzeinwilligung von Dir anfordern.
Und vor allem Du alleine entscheidest wer, ausser dem BEM-Beauftragten des AG, an diesen Gesprächen teilnimmt.
Du kannst auch eine Person deines Vertrauens, dass muss nicht zwingend eine betriebsangehörige Person sein, mitbringen.
Wenn Du krank bist, dann kannst Du deinem AG auch mitteilen, dass Du zwar gerne am BEM teilnehmen möchtest, dies aber erst nach deiner Genesung willst.
Es gibt im Netz unglaublich viele Treffer zum BEM, am besten auf den Seiten der Gewerkschaften und z.B. des ifb informieren.
rein wegen dem blöden Gesicht des Vorgesetzen würde ich das wohl einmal machen
Du bist aber doch krank und bekommst das blöde Gesicht gar nicht mit
naja, aber genau solche Konten dienen doch normalerweise auch einem gewissen Ausgleich von stärkeren und schwächeren Phasen und wenn die Tante vom AA genau hinschaut, wird der AG bisherige KuA schon nicht mehr genehmigt bekommen und nachzahlen müssen.
wieso gehst Du nicht zum Betriebsarzt und vorher ggfls. zum Augenarzt und holst entsprechende Atteste ein.
Das hat übrigens nichts mit BEsserstellung zu tun sondern mit dem Gesundheitsschutz dem der AG dir gegenüber verpflichtet ist.
bei mir nun auch mal, fried schreibt nach 33min und wir unter mir angezeigt obwohl ich nach 38min geschrieben habe.
Und zu dem Zeitpunkt als ich das geschrieben habe wurde mir frieds beitrag überhaupt nicht angezeigt
§34 behandelt nur das Einsichtrecht in alle Unterlagen des BR nicht des Unternehmens.
"(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen."
würde ich Dir als AG also auch nicht geben.
Aber wenn die Unterlagen für die sachgemäße Erledigung deiner BR-Tätigkeiten notwendig sind, sollte es ja ken Problem sein das auch im Gremium zu beschließen.
Er bekommt die Stunden die über die Wiedereingliederung hinaus gehen doch nicht bezahlt? oder ?
In der Wiedereingliederung bekommt man weiter Krankengeld
und trotz Beschwerde will man das weiter so halten
und genau da sehe ich die GF. Die Stelle an der die Beschwerde gemacht wurde ist ja, so zumindest verstehe ich den Post, der Wareneingang selbst. Und die MA dort haben, so meine Vorstellung von geregelten Abläufen/Prozessen, eine Anweisung wie mit allen Paketen umgegangen werden muss.
D.h. die machen das so, weil die eine entsprechende Arbeitsanweisung haben.
Daher würde ich, zumindest in unserem Betrieb, das erstmal ohne Drohungen mit der GF aufnehmen. Das würde sofort abgestellt, alleine schon weil unsere GF überhaupt keinen Bock auf völlig unnötigen Streß hat.
Aber, wie gesagt, es kommt da auf den Betrieb an.
und den Gf mit ins CC genommen!
ok, das hat sich jetzt mit meiner Antwort überschnitten, dann weiß die GF es ja.
Dann, so sagte mal ein alter Herr (Zuschauer beim Kreisligafußball) neben mir: Uffse mit Gebrüll!!
für den Wiederholungsfall klar eine Strafanzeige nach § 202 StGB ankündigen.
1. Dem AG und der Abteilung, die diese Pakete öffnet, mitteilen, dass beim nächsten Verstoß ohne weitere Warnung Strafanzeige nach § 202 StGB gestellt werden wird. Und das dann auch tun.
2. Den AG mitteilen, dass das eine Störung der BR-Tätigkeit sei, die im Wiederholungsfalle eine Unterlassungsklage nach § 23 (3) BetrVG nach sich ziehen werde sowie eine Strafanzeige nach § 119 BetrVG.
ich denke, das kommt immer auf den AG an, daher würde ich das beim ersten Mal nicht machen sondern nur den GF auffordern, das abzustellen.
Je nach Unternehmen kann da aus dem Wareneingang ja auch ein "haben wir schon immer so gemacht" kommen, weil vorher nie ein BR das angemeckert hat.
Aber da kommt es auf den Betrieb ab.
die hat niemand zu öffnen auch kein Wareneingang.
Ich würde die GF erstmal, im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit, bitten, dafür zu sorgen, dass das aufhört.
Mir scheint der Weg daher klar. Der lokale BR stellt das ggü dem AG fest, betont die alleinige Gültigkeit der lokalen BV BEM und untersagt ihm die Durchführung paralleler Rückkehrgespräche nach der ungültigen GBV. Wenn der AG sich daran nicht hält, muss der BR auf Unterlassung klagen.
JAWOLLJA!!
wer entscheidet denn ob es Nonsens ist?