Servus Zusammen!
Wie bereits richtig beschrieben, ist der AG bzw. die Führungskraft (FK) für die Gefährdungsbeurteilung (GB) verantwortlich. Und damit auch für die psych. Belastungen. Damit sind nicht die psych. Beanspruchungen des/der einzelnen MA gemeint. (Wird selbst bei erfahrenen FASI/SIFA oft durcheinander geworfen).
:idea: Belastung ungleich Beanspruchung :idea:
Die GDA PSYCHE (www.gda-psyche.de) ist ein guter Anhaltspunkt die (hoffentlich) existierende und verwendbare GB zu ergänzen. Analog der aktuell zu behandelnden MuSchG.
Es geht damit um den einzelnen Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten, die dort ausgeführt werden. Welche psych. Belastungen treten dort auf. Analog, sitzt dort ein MA den ganzen Tag vorm Bildschirm, hat zu wenig Bewegung, wird Geblendet, etc. - hat der MA also z.B. bei der Beschwerde-Bearbeitung dauernd mit unflätigen Kunden zu tun, oder als Zugschaffner mit aggresieven Fahrgästen, etc. etc.
Sicherlich kann man die MA per Fragebogen befragen (DSGVO unbedingt beachten), aber wissen die FKs nicht was Sie von dem MAs verlangen bzw. tun? Das bei den GBs und den Maßnahmen (PDSC-Zyklus) der BR mit eingebunden ist (ASA), ist wohl selbstverständlich.
vG Stefan