Und für Markus und Nenya als Anstifter gilt natürlich Anwesenheitspflicht!
Bei sowas immer gerne
Und nein, Fotos wird es dann nicht geben bzw nur für den internen Gebrauch
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Und für Markus und Nenya als Anstifter gilt natürlich Anwesenheitspflicht!
Bei sowas immer gerne
Und nein, Fotos wird es dann nicht geben bzw nur für den internen Gebrauch
.... Trinkgetränk...
also da wäre ich sofort dabei und würde unseren beiden fleißigen Putzperlen auch gerne zu selbigen verhelfen, sofern man sich mal "live" treffen würde
Aber alle in den ersten 5 Monaten?
Ich weiß, dass dies hart ist und für viele Betriebe nicht stemmbar, aber nur ein gut geschulter BR kann richtig arbeiten.
Man kann ja evtl. auch ein paar Kompromisse machen und die Schulungen etwas zeitversetzt buchen, wobei dann evtl. Rabatte wieder entfallen könnten.
Aber die Situation bei Stefan kann nur er beurteilen.
Nee, glaube nicht.
Darf ich nachfragen, auf was du die Antwort beziehst? (ich hab meine Füße schon von der Leitung runter und versteh es trotzdem net ganz...sollte Feierabend machen )
.......Geld und wenn ich es richtig lese 3BRs zu je 3 Seminaren ist dann mit 9 Seminaren in 5 Monaten auch reichlich viel. ....
Naja, aber wenn ich bedenke, dass alle drei Neulinge in Sachen BR sind, dann sind die Grundschulungen mit BetrVG 1-3 und AR 1-3 für alle drei Pflicht und dann wäre ich bei sechs Schulungen für alle drei und käme dann insgesamt auf 18 Schulungen. Somit wäre der AG mit den 9 Schulungen ja sogar noch besser dran......
Oder hab ich da einen Knoten im Hirn?
Warum es für dich so klingt erschließt sich mir nicht.
Hallo,
dies klingt für mich danach, da es bei uns auch so angefangen hatte, als unser AG eine neue Gehaltsstruktur aufbauen wollte. Erst wurden die Stellenbeschreibungen und -titel angepasst und dann die Gehaltsstruktur. Natürlich ist dies nicht von heute auf morgen passiert, aber ich sag nur Nachtigall ick hör dir trapsen....
Das klingt für mich als Vorbereitung für eine neue Gehaltsstruktur., von daher würde ich das Mitbestimmungsrecht sehen druch §87 Abs. 1 Nr.10 BetrVG.
Da kommt es auf die Umstände des Unfalls an.
Z.B. ist der Unfall auf dem Weg in die Küche, weil ich einen Kaffee holen wollte, kein Arbeitsunfall.
hier findest du die Beschreibung wer wann dran ist:
https://www.bundesregierung.de…na-impfverordnung-1829940
(übrigens die erste Anzeige, bei Google bei der Eingabe "Coronaimpfung welche Gruppe")
Wenn du natürlich meinst, wann die ersten Termine für diese Gruppe vergeben werden können, weil die Gruppe davor fertig ist, dann hängt dies vom jeweiligen Land bzw. Landkreis ab und sollte am Besten bei den entsprechenden Stellen vor Ort erfragt werden.
Schau mal die §§11 bis 14, insbesondere §12 Abs. 4 und §26 der WO
Edit: beim normalen Wahlverfahren
Gibt es eigentlich ein Seminar "Organisation für Dummies/Betriebsräte"?
Ja gibt es sogar bei dem "hiesigen" Anbieter.
Einfach mal Büroorganisation oder Sekretariat in das Suchfenster eingeben.
Ich war selbst bei Sekretariat I und es hat geholfen. Wir konnten unseren Aktenberg im BR-Büro dadurch fast halbieren.
Ich bin davon überzeugt das nicht nur Teams im Hintergrund Daten aufzeichnet.
Da bin ich ganz bei dir und so einfach abstellen lässt dies sich auch nicht. Aber darum ging es mir auch nicht. Mir ging es um aktiv angestossene Aufzeichnungen durch den BRV oder Sitzungsleiter.
Nenya, und deshalb Teams nicht genutzt werden dürfte... weil Teams dasauch so im Hintergrund macht....
die Rechtliche Zulässigkeit war hier nicht gefragt.
Weiterhin haben wir auch Arbeitsgruppen, Ausschüsse, Gespräche mit dem Arbeitgeber, WA, ASA, ASTA etc. wo es Sinn bei den ein oder andern Sinn macht aufzuzeichen
Worum mir es in meiner Aussage ging, dass der Paragraph hier sehr eindeutig ist und auch wenn es in der ein oder anderen Situation Sinn machen würde eine Aufzeichnung anzufertigen, so ist dies einfach gegen das Gesetzt.
Will ich mir damit meine Beschlüsse wirklich so leichtfertig nichitg und angreifbar machen?
Auch versteh ich nicht, wie man als erfahrenes BRM hier so eindeutige Gesetzesverstöße, die dann zu Lasten der BR-Arbeit gehen, befürwortet und auch noch empfiehlt.
Anzumerken sei, dass Gespräche mit dem Arbeitgeber nicht im §129 BetrVG genannt sind und damit hier, nach den sonst gültigen Regularien, Aufzeichnungen möglich wären.
Wobei man anmerken sollte, dass die Aufnahme einer Betriebsratssitzung explizit vom §129 BetrVG ausgeschlossen wurde. Ebenso für Sitzungen von Ausschüssen oder der Betriebsversammlung.
Dann würde ich die E-Mail beantworten mit: "...falls dies eine Anhörung nach §99 BetrVG sein sollte, weisen wir diese aufgrund von Unvollständigkeit zurück. Wir bitten um eine korrekte Anhörung und weisen darauf hin, dass erst bei dem Eingang dieser die Frist zu laufen beginnt...." oder so in der Art.
Nicht, dass ihr durch Frist verstreichen der fehlerhaften Anhörung zustimmt.
Das sind mal tolle Nachrichten und ich gratuliere hiermit den beiden Herren zu ihrer Beförderung.
Lieber Phil,
für deinen weiteren Weg wünsche ich dir alles Gute. Du wirst hier vermisst werden.
Liebes neues Team-Mitglied,
für deinen Arbeit hier wünsche ich dir vor allem gute Nerven und viel Gelassenheit, aber auch Spaß mit dem liebenswürdigen Haufen hier. Somit ein Herzlich Willkommen!
Da das Team-ifb gerade aktiv zu sein scheint, können diese sich vielleich dazu äußern.
Auch bei mir passt die Rechnung der Punkte nicht.
Danke
Ja, das habe ich. Wo war das denn sichtbar?
Wenn man auf den Benutzer selbst ging, stand dort "gesperrt bis 31.12.2020"
So untot war dieser leider nicht, da er nur bis zum 31.12.2020 gesperrt wurde.
Was ich persönlich für falsch halte, da er hier einfach zuviel Unruhe gestiftet hat.