Zitat von Rmbaer:wie ich schon schrieb ist es nicht sinnvoll die Fasi als Vertretung zu benennen aber machbar und nicht rechtswidrig.Wir haben bei der Ausbildung und bei Fortbildungen immer wieder diskutiert wie gefährlich es für eine Fasi ist Weisungsbefugnis zu haben. Ich habe sie nicht und würde die auch immer ablehnen. Aber in Kleinbetrieben sind auch leitene Angestellte Fasi. Das ist in Grußbetrieben meist nicht gegeben.
Vielen Dank für eure Antworte und für die Diskussion. Das hilft mir auf jeden Fall weiter. Unsere FASi ist aktuell nicht weisungsbefugt und ich bezweifle, ob er das sein möchte - er hat das Dilemma selber auch erkannt. Wenn ich euch richtig verstanden habe, kann FASi (formal) nur der Beauftragte des AG sein, wenn er auch weisungsbefugt ist, oder?
Wir sind ein mittelgroßer Betrieb (120 Angestellte) und uns ist gerade der Verwaltungsleiter, der bislang immer den ASA-Vorsitz hatte, abhanden gekommen. Wir suchen, gemeinsam mit der FASi, nach einer pragmatischen Lösung.
Beste Grüße
Ronald