Hallo,
hier mal die Antwort der IGBCE zum Thema Fiebermessen, ich denke mal beim Testen wird es auch so sein da es ein noch größerer eingriff in die Persönlichkeitsrecht darstellt. :
anbei
die Antwort unserer Juristen.
Eine
Musterbetriebsvereinbarung gibt es nicht. Eine solche Betriebsvereinbarung
könnte auch nicht die Einwilligung des Betroffenen ersetzen, da das Mandat
eines Betriebsrats nicht die Befugnis umfasst, über höchstpersönliche Rechte
des Beschäftigten wie insbesondere das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung zu entscheiden. Eine Temperaturmessungen der Beschäftigten
erlaubende Betriebsvereinbarung wäre daher rechtswidrig. Der Arbeitgeber könnte
allenfalls eine Einwilligung zu freiwilliger Temperaturmessung abfragen, ehrlich
gesagt, bringt aber auch nichts.
Der
Bundesgesundheitsminister selber verlautbarte, dass das Fiebermessen z. B. an
Flughäfen wenig Sinn mache und eher eine Scheinsicherheit vermitteln könnte
(Rede im Bundestag 10.02.20).
Im
Moment sind die Aussagen zu einer vermeintlichen Covid 19 Erkrankung oder
Infektion, die durch eine Fiebermessung ermöglicht werden soll, unserer
Auffassung nach alleine nicht in der Lage, sicherzustellen, dass die Menschen
nicht an Covid 19 infiziert, infiziert oder bereits genesen sind. Mit
Fiebermessungen alleine lässt sich nach heutigen Stand der Wissenschaft nicht
ausschließen, ob jemand infiziert ist oder nicht. So spricht beispielsweise das
RKI in seinen Lageberichten davon, dass nur rund 40% der Infizierten
Fiebersymptome hatten. Sicher feststellen lässt sich die Infektion oder eine
Erkrankung nur mit geeigneten Testverfahren, die weit über das Fiebermessen
hinausgehen.
Viel
wichtiger in diesem Zusammenhang erscheint unserer Auffassung nach, dass die
Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, die durch die zuständigen Stellen empfohlen
werden, auch konsequent im Betrieb umgesetzt werden. Hierzu zählen die u. a.
Einhaltung von Hygienemaßnahmen, Umsetzung von Pandemieplänen, Durchführung von
Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von entsprechenden Schutzmaßnahmen sowie
die Sicherheitsabstände untereinander (1,5m mind.) einzuhalten.
Gruß
Buschmeister