Danke euch allen...
Beiträge von D.Fischer
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Hallo zusammen
Ich war auf einem IFB Seminar für Arbeitsrecht.Dort haben wir BEEG§17 besprochen.
Laut BAG 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 kann der Arbeitgeber den Urlaub nicht nach der Kündigung kürzen.
Jetzt wo ich bei einem aktuellen Fall beim Anwalt war sagte der Anwalt, dass es ein neueres Urteil gibt vom 19.3.2019 und der Urlaub doch gekürzt werden kann, weil das Arbeitsverhältniss zwar gekündigt ist aber bis Ende der Urlaubszei noch besteht.
Entweder kannte die Arbeitsrichterin, die das Seminar im November 2019 geführt hat, dieses neuere Urteil nicht. Oder hat mein Anwalt was falsch verstanden.
Ich blicke da nicht richtig durch...
Sachlage ist so: die Arbeitnehmerin hat zum Ende der Elternzeit gekündigt(drei Monate vorher zum Februar 2020). Und der Arbeitgeber hat auf die Kündigungsbestätigung geschrieben, dass er den Urlaub nach BEEG§17 kürzt.
Kann er das machen obwohl sie schon gekündigt hat? Oder ist es zu spät und ihr steht der Urlaub zu?
danke für die Antwort