M.E. liegt hier u.U. sogar Steuerbetrug vor, da der AG seine Vergütungspflicht abwälzt und dem Staat dafür durch die steuerliche Angabe und das Absetzen eines Arbeitsweges, der gar nicht absolviert wurde, ein Schaden entsteht.
Ich habe die Fragestellung so verstanden, dass es nur um die Nichtanerkennung der Arbeitszeit geht.
Es wäre also erst noch die Rückfrage zu stellen:
Wie werden die Fahrtkosten erstattet? Ab dem ersten Kilometer oder analog zur (unzulässigen) Regelung auch abzüglich der regulären Fahrtstrecke?
Sollten die Fahrtkosten nicht komplett erstattet werden und stattdessen der Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden, dürfte das in der Tat Steuerbetrug sein. Ich fürchte allerdings, dass das zu Lasten des Steuerpflichtigen (MA) gehen würde. Die Nichterstattung der ganzen Reisekosten führt ja nicht automatisch zu einer Falschangabe in der Steuererklärung.