Haftstrafe bedeutet üblicherweise "gesiebte Luft" 24/7 für den Zeitraum x. (Der Begriff "gesiebte Luft" meint wiederum, dass du an Frischluft nur durch Gitterstäbe kommst.) D.h. für die nächste Zeit darfst du die JVA (JustizVollzugsAnstalt, amtsdeutsch für Gefängnis) nicht verlassen.
Da eines der Ziele ja auch eine gewisse Resozialisierung sein soll (d.h. die Wiedereingliederung des Straftäters in die Gesellschaft), wird versucht einen "weichen Übergang" zwischen Haft und Leben in Freiheit zu schaffen. Dazu darf der Häftling morgens die JVA verlassen (um z.B. einem Job nachzugehen), muss aber direkt nach der Arbeit wieder zurück in die JVA, darf also z.B. nicht nach der Arbeit noch auf ein Feierabendbier mit in die Kneipe oder erst nach dem Kino zurück kommen. Deswegen offener Vollzug, die Freiheitsstrafe wird noch vollzogen (im Volksmund abgesessen), aber tagsüber darf der Häftling die JVA verlassen. (das ist der offene Teil). Und als Freigänger bezeichnet man Häftlinge, die die JVA verlassen dürfen. Das könnte z.B. auch sein, wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, und dem Häftling soweit vertraut wird, dass man sagt: ok, du darfst für 3 Tage die JVA verlassen, anschließend sitzt du den Rest deiner Strafe ab. (Sprich bist vorher und hinterher 24/7 in der JVA) Die Kombination "Freigänger im offenen Vollzug" erklärt also nicht nur, dass der Mensch sich tagsüber legal außerhalb der JVA aufhält, sondern auch gleichzeitig, dass er jeden Abend wieder dorthin zurück muss.
Und es darf auch als Zeichen verstanden werden, dass die Profis den Menschen so einschätzen, dass er zwar noch seine Strafe verbüßen muss (deswegen nach wie vor die Restriktionen was die Freiheit angeht), man ihn aber nicht für eine Gefahr für seine Umwelt hält.