Wenn in kleineren Betriebsräten keine Ausschüsse gebildet werden können mussen die Mitglieder eben allrounder sein und alles können und haben so das Recht in allem geschult zu werden. Es werden aber bestimmt nicht alle alles wollen, aber dürfen.
Beiträge von Homer
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Das wusste ich nicht, im Öffentlichen Dienst oder bei anderen Tarifgebundenen Firmen wiegen die Vorteile sicher schwerer. Das herauskommen aus so einer Klausel ist sicher nicht so schwer wie in der freien Wirtschaft ohne Tarif aber womöglich Inhabergeführter Geschäftsleitung die alles auch noch persönlich nimmt. Also da ich noch nie im Bereich eines Tarifs gearbeitet habe (immerhin schon 40 Jahre) wußte ich nicht das so eine Regelung Tariflich vereinbart ist. Jetzt wird mir klar warum die Freien seit Jahren auf so eine Idee gekommen sind, natürlich ohne die ausgleichenden Segnungen eines Tarifs.
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Was ist das Problem? Überschreiten der Arbeitszeit es wird aber alles Bezahlt. Ich vermute AN zufrieden. Alle müssen noch eine Nacht dableiben wegen einhaltung der höchstarbeitszeit. Wollen das eure Schäfchen oder will das der BR?
Die Leute Arbeiten nicht 12h sie sind Beifahrer. Da kann man schon etwas kreativ sein im Sinne der AN natürlich. Wenn sie dableiben wollen dann sieht die Sache anders aus. Was ist das Problem?
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Ich würde das nicht so auf die leichte Schulter nehmen und sehe so einen Passus im Arbeitsvertrag sehr kritisch. Freiwillig würde ich so etwas nicht unterschreiben. Die Schlaflosen Nächte sehe ich schon wenn man einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben will und aus dem Alten nicht freiwillifg raus kommt. Und ohne hintergedanken wird der AG so einen Passus nicht reinschreiben.
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Das BAG hat in seinem Urteil vom 11.7.2006 – 9 AZR 519/05 festgehalten, dass die Wegezeiten (und damit auch die Wartezeiten) einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit i.S.v. § 2 Abs. 1 ArbZG gelten, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Reisezeit nutzt. Das BAG stellt fest, dass trotz des Bezuges der Dienstreise zur Arbeitsleistung die für die Reise aufgewendeten Zeiten keine Arbeitszeiten i.S.d. ArbZG sind, sondern als Ruhezeit bewertet werden.
(Analog zu Beifahrer ohne erbringung von Arbeitsleistung)
Maßgebliches Differenzierungsmerkmal ist, ob der Arbeitgeber durch Anweisungen in die Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers bezüglich Nutzung der Zeit und Aufenthaltsort eingreift. Abgeleitet aus diesen Grundsätzen kommt das BAG zu der Auffassung, dass Reisezeiten dann als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitnehmer diese zur Erledigung von Arbeitsaufgaben nutzen muss, in dem er Akten oder E-Mails bearbeitet oder andere Vor- und Nachbereitungsarbeiten für den auswärtigen Termin erledigt. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer es frei, während der An- und Abreise diese Tätigkeiten zu erledigen und erlaubt er das Schlafen bzw. Ruhen oder die Einnahme von Getränken und Speisen, so sind diese Zeiten nicht als Arbeitszeiten, sondern als Ruhezeiten zu bewerten. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer freiwillig Arbeitsaufgaben während der Reisezeit erledig.
Extrem komplexes Thema vor allem bei der Bezahlung von Reisezeit außerhalb der Arbeitszeit.
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Schwangerschaftsvertretung bis Oktober 40h befristet. Jetzt sollen Stunden bei dir gekürzt werden weil die zu vertretende Arbeitnehmerin schon eher wieder da ist. (Kurzfassung) Ich denke Betriebsrat einschalten wegen nicht angepasster Stellenbeschreibung und eventueller Versetzung (Mitbestimmung) wenn das nichts bringt Anwalt fragen.
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Regelungen für Mitfahrer
Sollten zwei Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers mit einem PKW unterwegs sein, so gilt die Fahrt als Arbeitszeit lediglich für den aktiven Fahrer. Der Beifahrer hat Entspannungsmöglichkeiten, sodass die Fahrt gem. Urteil des BArbG (Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 9 AZR 59/05 v. 11/07/2006) für den Beifahrer als Ruhezeit angesehen wird. Habe den Fall allerdings noch nicht gelesen.
Die Zeit als Beifahrer muss aber trotzdem wie Arbeitszeit bezahlt werden weil sie ja im Auftrag des Arbeitgebers verbracht wird.
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Die begründung wird sein wer außerhalb der Lohn(fort)zahlung steht (also nach 30 Tagen Lohnfortzahlung), der hat auch nicht an dieser Zeit am Unternehmenserfolg mitgearbeitet. Und deshalb der Prozentuale Abzug. Da kann man ja froh sein das die Tage der Lohnfortzahlung in die Berechnung nicht mit eingehen, denn da hat man ja auch nicht am Erfolg mit gearbeitet. Ich persönlich halte solche Untwerscheidungen für falsch weil Gesundheit kein Verdienst íst und so mancher seine Gesundheit im Dienste der Firma geschädigt hat.
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Die Reisezeit für die Beifahrer wird bezahlt wie Arbeitszeit sollte aber bei der Berechnung der Arbeitszeit im Sinne einer Arbeitszeitüberschreitung keine Rolle spielen, da nicht aktiv.
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Das ist häufiger als man denkt. Da hilft nur die Lokale oder in einem Prominenten Fall auch mal eine Überregionale Zeitung oder Fernsehsender zu kontaktieren. Das ist einer der Gründe warum die Betriebsräte so selten sind und die Gewerkschafts bindung so gering.
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Ich kann nur sagen tretet in die Gewerkschaft ein und lasst euch helfen. Ihr werdet immer wieder ins Zweifeln geraten und braucht einen Starken Partner. Wer das nicht will hat einen Schweren von Unsicherheit geprägten Weg vor sich. In dem Moment wenn es richtig hart kommt ist es gut eine Organisation an seiner Seite zu haben.
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Vielleicht will der AG irgendwie anhand der Sitzungen einen Arbeitszeitbetrug konstruieren. (Weniger Sitzungen wie Arbeitsbefreiungen) als nächstes kommt noch der Nachweis der geleisteten BR Arbeit.
Die Anzahl der Sitzungen würde ich noch angeben. Das steht auch immer in unserem Rechenschaftsbericht zur Betriebsversammlung am Jahresende.
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2022 – 41 Ca 5879/22https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeit/wann-beginnt-die-arbeitszeit/d
Wann beginnt die Arbeitszeit?
Zeiterfassungssysteme sind üblich. Meist steht das Gerät am Eingang zum Betrieb. Wann aber beginnt die Arbeitszeit, wenn die Anmeldung über eine Software erfolgt, zu der sich die Beschäftigten erst Zugang verschaffen müssen? Dazu hat das Arbeitsgericht Berlin im Fall der Mitarbeiterin eines Callcenters entschieden
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Weit hergeholt aber leider rechtlich möglich das der betreffende AN seine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall riskiert wenn er die Erkrankung schuldhaft herbeiführt.
ZitatWann ein Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtsprechung bejaht schuldhaftes Verhalten, "wenn der Arbeitnehmer in erheblichem Maße gegen, die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt." (BAG, Urteil vom 27.05.1992, Az: 5 AZR 297/91)
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Unbedingt aufklären das der neue Arbeitsvertrag erst inb Ruhe überprüft werden sollte, und das es wahrscheinlich keinen Grund gibt überhaupt einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. In unserer Firma leider auch gerade üblich. Leider lassen sich die AN nicht Überzeugen die neuen für sie schlechteren Arbeitsverträge nicht zu unterschreiben. Die eigene Meinung deutlich zu vertreten ist leider nicht üblich.
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In diesem Fall ist es am besten den Kampf aufzunehmen und das Seminar der eigenen Wahl durchzuboxen. Wenn du es diesmal nicht wagst hast du verloren und kannst gleich den Chef deine Schulungen buchen lassen.
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Alles was Fried sagt Gleiche und faire Bezahlung kann kein Argument sein wenn jemand einen Vorteil hat. Bei der bezahlung geht es um eine "Mindest" Bezahlung die für den Job vorgesehen ist und wenn alle gleich sein sollen dann bitte alle nach oben hin "Gleichziehen. Leider lassen sich oft AN mit dem Ungerechts Argument dazu bringen weniger Lohn zu akzeptieren.
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Mobiles Arbeiten ist super für die Angestellten. Der BR arbeitet einen Entwurf mit allen Maximalforderungen aus und verhandelt dann das ein oder andere herunter. (Anspruch auf 5 Tage die Woche mobiles Arbeiten, anrecht auf persönlichen Arbeitsplatz in der Firma, Zuschüsse zu Heizung, Strom, Internet usw. usw. Die AN werden es lieben. Sie dürfen aber sie müssen nicht. Das ist wichtig.
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Mir welcher Rechtsgrundlage?
Genau auf welcher Rechtsgrundlage bezieht sich die Ablehnung des Seminars? Seminarbesuche sind notwendig zur Ausübung des Amtes.
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Ich würde vorher ansetzen. Warum begnügst du dich mit der nicht genehmigung des Seminars?