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Beiträge von Dauerhaft
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Hallo,
wir, ein 15 köpfiges Gremium, haben den Verdacht, dass seit der regulären BR-Wahl die Mitarbeiteranzahl so gestiegen ist, dass wir eine weitere Freistellung und eine Erhöhung des Gremiums durchführen könnten.
Jetzt trotz mehrmaliger Anfrage an den Arbeitgeber uns die Anzahl der derzeitigen wahlberechtigten Mitarbeiter im Hause zur Verfügung zu stellen, verweigert er dies mit der Begründung er siehe darin keine Notwendigkeit.
Welche Rechtssichere Begründung können wir hier anbringen um diese Anzahl definitiv zu fordern. Wir stehen hier total auf dem Schlauch.
Können wir den § 80 BetrVG hier ziehen? oder welchen § meint ihr.
Welche Begründung zieht hier?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung
DA
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Hallo, ich frage in der Funktion als Wahlvorstandsmitglied hier folgendes an:
Wir haben folgende Diskussion mit der Betriebsgruppe der Gewerkschaft geführt und können jedoch nirgends verbindliche Festschreibungen finden.
Also unser Wahlausschreiben wurde erlassen und die Fristsetzung stand. Zum Ende der Fristsetzung lag keine Vorschlagsliste vor, Betriebsgruppe hat dies zeitlich nicht geschafft . Somit haben wir eine Nachfrist gemäß WO eingeleitet. Soweit okay. Jetzt ist die Frage können wir bzw. dürfen wir nach Ende der Fristsetzung nachdem wir die Wahl als beendet verkündet haben, weil die Gewerkschaft bis dahin es nicht schafft eine Liste mit den Unterschriften auf die Beine zu stellen, eine neue Wahl einleiten? Ist der Wahlvorstand dazu verpflichtet? Bleibt dann der gewählte Wahlvorstand gleich? Oder muss ein neuer gewählt werden?
Die Gewerkschaft sagt dies ist kein Problem.
Die Amtszeit der aktuellen JAV geht bis 17.11.2022
Vielen Dank für eure Rückmeldungen.
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Also die befristete Erhöhung wurde auf Antrag des MA und Vorgesetzten gewährt, Begründung war eklatanter Überstundenanstieg aufgrund vermehrtem Arbeitsaufkommen. Dies besteht zur Zeit jedoch immer noch und wird zukünftig aufgrund Sonderaufgaben weiterhin bestehen bleiben. Ein Änderungsvertrag wurde seitens des Arbeitgebers mit der Befristung ausgestellt und beidseitig unterzeichnet.
Welche weiteren Details werden benötigt?
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Hallo,
ein MA hatte bis 30.04 eine befristete Arbeitszeiterhöhung, Anfang April wurde seinerseits der Antrag auf unbefristet Erhöhung der Arbeitszeit ab 01.05 gestellt. Bisher hat der MA keine Rückmeldung seitens des AG, jedoch ist im Zeiterfassungssystem weiterhin die erhöhte Arbeitszeit erfasst und nach dieser arbeitet der Kollege auch. Kann man hierbei feststellen, dass hiermit automatisch eine unbefristete Erhöhung stattgefunden hat? (TVöD)
Vielen Dank
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Vielen Dank
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Hallo,
Habe zwei Punkte wo ich und der Wahlvorstand einer 100% Tochter von uns etwas auf dem Schlauch stehen:
1. Mitarbeiter ist mit 100% angestellt, davon sind jedoch 50% gestellt zu unserer Tochterfirma. Wo darf dieser MA wählen? Und sich ggf. wählen lassen?
2. Mitarbeiter ist mit 100% bei uns angestellt, übt jedoch bei unserer Tochterfirma eine geringfügige Beschäftigung aus. Wo darf dieser MA wählen? Und sich ggf. wählen lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure konstruktive Antworten.
Liebe Grüße
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Hallo,
Heute wurde im Wahlvorstandsbüro eine Vorschlagslidte eingereicht. Dabei hat dich rausgestellt, dass die Listenführerin im Wahlvorstand tätig ist.
Ist das rechtlich möglich?
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Hallo,
die Amtszeit unseres aktuellen Betriebsrates, endet laut Unterlagen der letzten Wahl 2018 am 19.05.2022.
Nun stellt sich der aktuelle BR die Frage ob man an diesem Datum, welches anscheinend schon seit mehreren Wahlperioden mitgeführt wird, per Beschluss eigenmächtig ändern bzw. vorziehen kann. Zum Beispiel um einen glatten Monatsabschluss hinzubekommen bzgl. Freistellungen etc.. In unserem Betrieb wird nach Monats-Dienstplänen gearbeitet, daher dieser Einwand.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Vielen Dank für die Rückmeldungen
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Hallo,
unsere Wahl nach dem Drittelbeteilligungsgesetz (Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat) ist abgeschlossen. Jedoch fühlt sich ein Kandidat, da er zwei Stimmen am Platz vorbei ist, ungerecht behandelt und hat nun vor die Wahl anzufechten.
Der Wahlvorstand hatte beschlossen die Briefwahlunterlagen in einer nicht öffentlichen Sitzung zu verlesen und den verschlossenen Stimmzettelumschlag in die Wahlurne geworfen.
Laut Drittelbeteiligungsgesetz muss die jedoch öffentlich getätigt werden. Der Wahlvorstand hatte diesen Beschluss, aufgrund von Erfahrungen mit diesem Kandidaten in den vorherigen Wahlen, und als BR-Mitglied in dieser Funktion wurden die Briefwähler von diesem Kandidaten welche nicht gewählt hatten kontaktiert!, gefasst um die Briefwähler Datenschutzrechtlich zu schützen.
Haben wir da eine rechtliche handhabe bzgl. möglicher Anfechtung der Wahl durch diese Person?
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Vielen Dank für die Rückmeldungen
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Hallo,
Wir stehen kurz vor unserer Wahl zur Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz). Ich weiss hier geht es um Betriebsratswahl, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.
Ist jemandem bekannt ob festgeschrieben ist ab wann Wahlwerbung (Veröffentlichung von Flyern, Plakaten etc.) getätigt werden darf.
Der Wahlvorstand hat beschlossen, dass Wahlwerbung erst mit Veröffentlichung der Wahlvorschläge ausgeübt werden darf und dies den Kandidaten auch mitgeteilt.
Irgendwo stand dies geschrieben, aber keiner findet mehr was darüber.
Danke für eure Rückmeldungen.