Liebe SBVler
in einer Fortbildung wurde auch in den Unterlagen geschrieben " eine Gleichstellung gilt nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.
Wo steht die im Gesetz?
Bedeutet dies, dass diese Personen damit keinen Anspruch durch die Vertretung der SBV haben und auch keinen besonderen Schutz gegenüber dem Vorgesetzten.