Wir haben dieses Thema auch.
Es reicht aus, wenn Du 5 Minuten während der Rufbereitschaft arbeitest um die 11 Stunden Ruhezeit aufzubrechen. D.h. sie fangen danach wieder von vorne an zu laufen. Ob es dann auch von den Kollegen so gehandhabt wird..... naja, zwingen kann man die Kollegen nicht!
Wie ihr das dann tagsüber regelt wollt, sollte dann ja die BV vorschreiben.
z.B. bezahlte Ruhezeiten erfassen um die Zeiterfassung hnzubekommen
oder auch homeoffice-Regelungen für die noch zu erbringende Arbeitszeit.
Wir haben uns damals dazu auf jeden Fall anwaltschaftliche Beratung eingeholt. Ist sicherlich sehr sinnvoll!
Gruß, Jela