Hallo zusammen,
wir suchen eine Übersicht der Löschfristen in der elektronischen Personalakte. Leider gibt es im internet wenig konkretes.
Danke
Stefan
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo zusammen,
wir suchen eine Übersicht der Löschfristen in der elektronischen Personalakte. Leider gibt es im internet wenig konkretes.
Danke
Stefan
Hallo Kolleginnen, hallo Kollegen,
eine Teilzeitvereinbarung war zeitlich befristet, seit dem Monatsbeginn ist die Kollegin (theoretisch) wieder in Vollzeit.
Leider ist sie aber schon seit Oktober krank.
Kann jemand meine Meinung bestätigen, das Krankengeld und Krankengeldzuschuss (§ 13 Ziff. 1 und 2 TV-V) ab dem 01.04. wieder vom vollen Monats-Entgelt berechnet werden?
Gruß und Dank
Stefan
Hallo zusammen,
reicht als Rufbereitschaftplanung eine Aneinanderkettung der Wochen und immer gleiche Folge der Teilnehmer aus?
Also
Woche Kollege
1
2
3
4
5
1
2
… .
Urlaub, obwohl bekannt, und gleichmäßige Verteilung der Feiertage oder längere Abwesenheiten (mehrwöchige Fortbildungen)
werden nicht berücksichtigt, die Betroffenen können quasi mit Planerstellung beginnen zu tauschen.
Sehr hilfreich wäre eine rechtliche Grundlage, um das Wort Anspruch zu vermeiden.
Verschlafene Grüße
Stefan
Einen wunderschönen guten Morgen,
das war ja genau die Frage:
Sind zwei Arbeitsverträge dennoch ein Arbeitsverhältnis?
Und wo ist das Arbeitsverhältnis definiert?
Man lernt ja nie aus ...
Stefan
Auszug TV-V
(5) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2Im übrigen beträgt die Kün-digungsfrist bei einer Betriebszugehörigkeit (§ 4) bis zu einem Jahr
ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr
6 Wochen,
eine Kollegin möchte kündigen.
Sie wurde bis Januar 2015 mehrmals als Leiharbeitnehmerin verlängert.
Von Februar 2015 bis Januar 2016 hatte sie einen befristeten AV, seit Februar 2016 einen unbefristeten.
Sehe ich die Kündigungsfrist richtig bei einem Monat, weil das unbefristet und befristete Arbeitsverhältnis zwei getrennte sind?
Danke
Stefan
Hallo Wolle,
ich hab bald alles durchgewälzt und finde nix:
Hat man nicht generell den Anspruch nicht leistungsüberwacht zu werden?
Irgendwo im Inneren weiß ich was, ZB Video ist ja auch grundsätzlich verboten und zwar nicht wg. des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild ..
Gruß
Stefan
Hallo,
bin heute blockiert:
Gibt es nicht ein generelles Verbot (gesetzlich) der Leistungsauswertung von DV-Systemen (keine BV abgeschlossen)?
Hier tägliche Ablesemenge.
Zweckbindung wäre Ablesung und Weitergabe der Stände.
Gruß
Stefan
Hallo Wolle,
leider gibt es keine BV zum Programm, nur zur flexiblen Arbeitszeit.
Ich suche also die gesetzliche Regelung.
Gruß
Stefan
Hallo Moritz,
in der Tat neige ich zur Konfrontation, wenn AG besser als Mediziner über Erkrankungen Bescheid wissen.
Zwei Aussagen mußte ich zwischenzeitlich vom AG hören:
Gefälligkeitsattest und
Wehret den Anfängen.
Nur ganz kurz zu den Daten:
Der Zweck des Attests war der Nachweis der Einschränkung.
Daten sind zweckgebunden: Aber eng (nur Nachweis) oder weiter (Arbeitsverhältnis)?
Vielleicht eher Letzteres.
Dein Ansatz ist gut, wenn man nicht vermuten könnte, das es hier um Anfänge geht.
Wer kommt noch mit Attesten, wenn er Nachfragen beim Arzt befürchten muss?
Dieses Sch...-BEM-Gesetz führt zum Dammbruch in Gesundheitsfragen.
Wir kommen ja, wenn sich am Ende behandelnder Arzt und Arbeitsmediziner nicht einig sind, zu einer schrägen Lage: Lt. Arzt darf der Kolleg nicht, lt. AM schon. Das teilt der AG dem Vorgesetzten mit, der ihn dann zum schweissen einsetzt.
Der Kollege ist weisungsgebunden, das Attest wertlos?
Was passiert, wenn er sich gem. Attest weigert?
Sollte der AG hier nicht sinnvollerweise zum MDK schicken?
Im übrigen: Der Arzt (und Betriebsarzt) bekommt vom AG Informationen zu Häufigkeit und Länge des Schweissens.Die hat der Kollege und uU der Vorgesetzte (und der BR) nicht. Damit ist eine Gefährdung bei anderem Einsatz möglich.
Gruß
Stefan
PS. Ergänzend zu den Zahlen 1* monatlich für 5-30 Min. schweissen (AP kaum gefährdet):
Rd. 15 % der potentiellen Schweisser fallen per Attest raus.
Hallo Wolfgang,
2. die Adresse ist öffentlich, die Verbindung Patient/Arzt aber nicht.
Mein Gedanke setzt da an, dass der AG das Attest ja eigentlich nicht zur Nachfrage bekommen hat, er kann ja seinerseits zum Arbeitsmediziner schicken (ohne Befragung des Behandelnden).
3. und 4. BEM scheidet aus.
BV ist gerade in Arbeit, es lag keine Erkrankung zum Them avor, die Kollegen durften ja nicht.
5. Wenn der Betriebsarzt jetzt sagt: Geht, der HNO aber bei seiner Meinung bleibt:
Benötigt der Kollege ein weiteres Attest oder hat der Betriebsarzt recht?
Gruß und Dank
Stefan
Am Rande von BEM-Gesprächen (andere Ursache der Erkrankung) wurde bei mehreren Kollegen gezielt die per Attest untersagte Schweißtätigkeit als möglich abgefragt.
Das Thema wurde dann aber unterdrückt, weil die Abwesenheiten damit nicht im Zusammenhang standen.
Nun wurden deren Ärzte von Seiten des Arbeitgebers angeschrieben, ob die Kollegen unter folgenden Bedingungen schweißen dürften:
1 * monatlich 5-30 min, Atemschutz in Form von Einmalmasken.
Auf Anfrage hören wir, dass wenn der Arzt sich nicht, abweisend oder sein Attest bestätigend äußert, der Kollege zum Arbeitsmediziner darf.
Der prüft dann die Einschränkung.
Ich mach mich jetzt mal in die Literatur auf.
Gruß und Dank
Stefan
Hallo,
wir haben eine Betriebsvereinbarung nach der jährlich Mitarbeitergespräche stattfinden und protokolliert werden müssen. Ein Überwachungsrecht des BR haben wir leider nicht aufgenommen.
Ein Kollege meinte jetzt dieses Gespräch nicht gehabt zu haben.
Will aber auch nicht genannt werden ...
Haben wir ein Einsichtsrecht in die Protokolle aus dem Gesetz heraus (Überwachung der Einhaltung von BV, 80 BetrVG)?
Gruß und Dank
Stefan
Nur mal rein fiktiv,
Ober- und Untergrenze von Flexi-Salden wäre 100 Std.; Überwachung liegt in der Hand von Vorgesetztem und Kollegen/-in.
Die GF ließe sich jetzt monatlich alle Salden größer 37,5 Std MINUS in Papier ausdrucken ohne den BR zu fragen.
Zulässig oder unzulässig und wie zu verhindern?
Danke
Stefan
o.ä. oder Gedanken/Artikel dazu.
Danke
Stefan
Oder Hinweise auf die kritischen Stellen die zu regeln wären.
Danke
Stefan
Hallo zusammen,
in einem Unternehmen werden dual Bachelor in BWL ausgesbildet (2 Jahre Ausbildung zum Industriekaufmann auf einer privaten Fachhochschule, danach 10 Monate Praktikum in Betrieb, Ausland und Studium an derselben FH).
Der Betrieb entdeckt durch teure Erfahrung, das die Rückzahlungsklausel bei vorzeitigem Verlassen nicht funktioniert und bietet zum Ersatz des bestehenden Praktikumsvertrages einen neuen an. Dabei sind auch noch ein paar andere Dinge geändert.
Trotz Drohung mit der Kündigung (sechs Wochen zum Quartal sind im PV enthalten) weigert er sich zu unterschreiben. Die Kündigung erfolgt wg. erheblicher Zweifel am Ausbildungserfolg/-eignung (Mitteilung der Hochschule fehlende Klausuren, durchgefallen).
Vorsorglich wird der BR gehört.
Das Kündigungsschutzgesetz finde keine Anwendung (obwohl beide Verträge (Ausbildung, Praktikum) zeitgleich geschlossen wurden. Zudem sei der Praktikant kein AN nach § 5 BetrVG.
Wie beurteilt Ihr diese Rechtsmeinung?
Gilt ev. ein besonderer Schutz, weil er in der Ausbildung ist?
Welche Widerspruchsgründe nach § 102 (3) fallen Euch ein?
Gruß
Stefan
Hallo Wolle,
danke für's blättern und lesen.
Dann werd ich das mal tun, obwohl ich es nicht wirklich verstehe.
Arbeitet einer von den BRM's lieber als zur Sitzung zu kommen, gibt es ja kein Ersatzmitglied.
Was ist an einer Schulung anders?
Die Fremdbestimmung?
Wahrscheinlich hat da irgendwer der Vollständigkeit des Gremiums den Vorrang vor anderem gegeben.
Gruß
Stefan
Hallo zusammen,
für die kommende Sitzung haben mir drei Mitglieder abgesagt.
Sie sind hausintern alle auf zwei jeweils zweitägigen dienstlichen Schulungsveranstaltung.
Fitting läßt sich nicht so richtig klar aus, ob sie verhindert sind.
Die Schulungsveranstaltung wird zwar als Verhinderungsgrund benannt, aber nicht ob es um BR oder dienstliches geht.
Wie kennt Ihr das:
Ersatzmitglied laden?
Gruß und Dank
Stefan
Na, das ist ja alles herrlich.
Danke für die Antworten.
Das Streikthema wäre u.U. eines, wenn die Wahl in einen Ausstand fiele. Tatsächlich fallen die zwei von drei Verhandlungsrunden im TV-V in die Wahlperiode. Das wär ja blöd, sagt ver.di, wenn wg. Streik wählen schwierig wird. Wir haben das erst mal nicht hinter-, sondern die Fachleute hier gefragt.
Gruß
Stefan
Hallo zusammen,
wir sind noch bis Ende April im Amt, würden die Neuwahl wegen der anstehenden Tarifrunde (Streik?) aber gerne schon Ende März durchführen.
Müssen wir dann in vier Jahren vor dem 20.03. (angepelter Termin) wählen oder bliebe der Betriebsrat dann im Amt bis ein neuer konstituiert wäre, z.B. erst im Mai?
Gruß und Dank
Stefan