Es treibt lustige Stilblüten.
Ein Kollege im Urlaub möchte trotzdem zur BV kommen.
Er fragt jetzt an, ob er
a. stempeln soll (flexible Arbeitszeit mit elektr. Automaten) und
b. die Zeit dann vergütet bekommt?
Meiner Meinung nach kann er gerne kommen, sollte aber besser nicht "arbeiten", er hat ja Urlaub.
Wenn ihm das nicht passt soll er den Urlaub verlegen.
Da der Urlaubstag eh schon bezahlt ist, kommt das z.B. bei Elternzeitlern in Frage kommende Entgelt nicht in die Tüte, wär ja doppelt.
Über eine Anrechnung der Stunden auf das Gleitzeitkonto könnte man nachdenken, aber da spricht der Urlaub dagegen.
Habt Ihr solche Fälle schon mal gehabt?
Gruß und Dank
Stefan (Harnacke )
Beiträge von StefanLev
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Hallo Carola,
im Kommentar von Fitting steht zum § 107 in Rdnr. 10 eine Empfehlung für jedes WA-Mitglied einen Ersatz zu wählen.
Halten wir jetzt auch für übertrieben, aber ein oder zwei können schon Sinn machen.
Gruß
Stefan
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Hallo zusammen,
wir haben ein Ersatzmitglied für den Wirtschaftsausschuss bestellt.
Im Kommentar kann ich nichts finden, ob und ggf. wie wir das dem AG mitzuteilen haben.Hat jemand Erfahrung oder kann kurz sein Vorgehen schildern?
Danke
Stefan
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Hm,
in erster Linie waere schon mal eune vertrauenswuerdige Seite eine Hilfe.
Der BR scheint keinen Sozialplan verhandeln zu wollen, um die Verhandlungen der Einzelnen nicht mit einer Gesamtsumme zu sptoeren.
Was haltet ihr davon?
Gruss
Stefan
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Ihr Lieben,
in unserer Branche noch zu weit weg, und deshalb nicht auf meinem
Radar, ist jetzt eine Freundin betroffen:
Der AG legt die vier deutschen Vertriebsbüros (Oberhausen und drei
weitere Betriebe) der Deutschlandzentrale bei Heidelberg still. Wer mag
darf in die Zentrale, aber der Umbau des kriselnden Gesamtunternehmen
soll zum Wegfall von insgesamt jedem dritten gewerblichen und jedem
fünften kfm. AP führen.
Habt Ihr auf die Schnelle was zum einlesen?
Worauf wäre als 51-jährige Single ohne Kinder und 15 Jahre
Betriebszugehörigkeit zu achten?
Danke
Stefan
PS. Wer hat ein gutes AP-Angebot für eine Innenarchitektin im Ladenbau
aus dem Großraum Köln? -
Hallo und Danke bis dahin,
also betriebliche Übung ist schon mal gut.
Wo könnte der Anspruch liegen, das der AG nicht einseitig "abfeiern" anweisen kann, wenn tarif/vertraglich nichts geregelt ist?
Ganz platt in der Erwartung des 612 BGB Arbeit= Vergütung?Ja, Moritz, die wollen das jetzt wohl wg. Kostenersparnis einseitig ändern, aber halt auch gegen die (durch andere Handhabung aufgeweichte) BV.
Bzgl. der Aushilfstätigkeit (Repräsentation) hat das keiner im AV/Ausbildungsvertrag, dann wär's ja einfach.
Nein, der Einsatz steht am schwarzen Brett und wer mag kann kommen.
Genau dort liegt mein Problem: Es ist nicht der AV, dann wär Tarif zu zahlen.
Dem Azubi schadet es sogar, wenn es dass so nicht mehr gibt, der bekommt mehr als sein kümmerliches Stundenentgelt.
Wie ist diese Tätigkeit arbeitsrechtlich zu sehen?
Zusätzlicher AV (kurzfristig, mündlich?)?
Jedenfalls in Abgrenzung zu denen, bei denen diese Repräsentation zum arbeitsvertraglichen Inhalt gehören (bei denen ev. aber auch der Einsatz jetzt unter Tarif erfolgen soll)?Gruß
Stefan
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
manches ist so selbstverständlich das man es nicht in Frage stellt. Und dann …
In einem Betrieb, der lt. Antragsformular sowohl das Abfeiern als auch Entgelt für Überstunden zuläßt, soll jetzt nur noch abgefeiert werden (Kostenersparniss).
- Wenn jetzt dazu keine Vereinbarung getroffen ist, wer entschiede dann ob Zeit oder Geld?
- Wenn in der BV Gleitzeit steht, Überstunden außerhalb des Korridors „werden als Überstunden vergütet, soweit das Arbeitszeitkonto kein Minus ausweist“ käme die bisherige Form abfeiern eigentlich nicht in Frage?
- Gibt es Mitbestimmung (§ 87. 2 und 3) speziell auch um den Kolleginnen wg. /-en die Wahlmöglichkeit zu erhalten?
Kleines Schmankerl am Rand:
Eine unregelmäßig (Wochenende) anfallende Repräsentationsaufgabe wird firmenweit allen Mitarbeitern/-innen angeboten und nicht nach Tarif, sondern pauschal vergütet (11 €/std). Bisher gerne von Azubis in Anspruch genommen, deshalb auch nicht groß kritisch gesehen, denen half es ja.
Wie ist das arbeitsrechtlich, offensichtlich ist es wg. der anderen Vergütung ja kein Arbeitsvertragsbestandteil, der sieht immer mehr vor?
Gruß und Dank
Stefan
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Hallo,
an der Stelle noch ein Nachfrage:
Da auch im letzten Rumpfjahr (z.B. Januar-August) der Entgeltfortzahlungszeitraum gleich bleibt (6 Wochen), wäre Nacharbeit erst ab dem ersten tag der siebten Woche nötig?
Das Thema kam auf, weil der Urlaub nur anteilig gewährt wird.
Trifft auf die EntFZ aber nicht zu, gell?Gruß
Stefan
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Hallo zusammen,
eine Bekannte arbeitet mit 25 Wochenstunden in Teilzeit.
Nachdem der AG im Frühjahr eine Aufstockung abgelehnt hat, hat er befristet bis zum 31.12. einer Nebentätigkeit zugestimmt (2 + wöchentlich, Tage genau festgelegt).Jetzt ist ein Engpass entstanden, die Bekannte soll in stopfen.
Gleichzeitig steht auch die Verlängerung der Nebentätigkeit an, die finanziell lukrativer ist.Der Tarifvertrag sagt:
(2)1Jede entgeltliche Nebenbeschäftigung muss dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Ausübung schriftlich angezeigt werden. 2Der Arbeitgeber kann die Ausübung einer Nebenbeschäftigung untersagen, wenn sie geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen.Was kann passieren?
1) Bietet der AG eine Stundenaufstockung an, kann der AN ablehnen (Ja)?
2) Kann der AG Überstunden anordnen und zeitgleich die Nebentätigkeit untersagen (Nein zum zweiten, sein Interesse bewegt sich ja nur innerhalb der 25 Stunden)?
3) Ist eigentlich eine Befristung der Genehmigung der NT überhaupt zulässig?Danke
Stefan -
Moin Moin,
da hab ich mal wieder zur Eile verführen lassen.
Der unbefristete AV wurde nicht geschlossen, lediglich die Zustimmung eingeholt.
Mittlerweile leider auch die zur erneuten Befristung.Außer einer Diskussion (Beratung) zur Personalplanung ist da wohl nicht viel zu machen.
Gruß
StefanPS. Hat jetzt was gedauert, die Elektronik nahm ein paar Tage keine Antworten von mir an
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Hallo zusammen,
AG befragt den BR zu einer unbefristeten Übernahme nach 1,5 Jahren sachgrundloser Befristung .
Jetzt läst er aber die Stelle, nach positivem Beschluss und Abschluss des AV, wegfallen.
Nett wie er ist bietet er eine letztmalige Verlängerung des AV an.Würde er hierzu keine erneute Zustimmung einholen
a. liegt ein unbefristere AV vor?
b. hat der BR Eingriffsmglichkeiten zu Gunsten der Betroffenen?Gruß und Dank
Stefan
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Ich danke Dir dann trotzdem.
Es ist immer ein Spagat zwischen Zeitaufwand und Ergebnis.
So war er für mich geringer, ohne das Rad selber finden zu müssen.Gruß
Stefan
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Hallo zusammen,
kennt irgendwer eine Aufstellung die alle (eine Vielzahl) der möglichen Löschfristen von Daten (mit Grundlage) im Arbeitsleben ausweist? Also z.B. Zeitdaten zwei Jahre wg. ??? ?
Gruß und Dank
Stefan
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Moin Zusammen,
die Vorschrift umfasst insbesondere folgenden Passus:
§ 12
Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel
(1) Der Unternehmer hat durch technische Maßnahmen zu verhindern, dass Versicherte
durch Energien gefährdet werden, die durch EM-Felder an elektrisch leitfähigen
Gegenständen erzeugt werden.
(2) Besteht die Möglichkeit, dass Systeme infolge einer Beeinflussung durch EM-Felder
versagen und dadurch Versicherte gefährdet werden, hat der Unternehmer dies durch
technische oder organisatorische Maßnahmen zu verhindern.
(3) Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind besondere Maßnahmen
erforderlich, durch die Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel oder Schädigungen der
Person verhindert werden. Der Unternehmer hat alle Versicherten auf solche möglichen
Gefährdungen hinzuweisen. Versicherte haben den Unternehmer über eine Versorgung
mit Körperhilfsmitteln zu informieren, damit der Unternehmer notwendige Maßnahmen
ergreifen kann.
Wie regelt Ihr die Informationspflicht des AN und die Speicherung der Angaben zu Implantaten?
Danke
Stefan
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Da hast Du Recht.
Ich hatte eigentlich gehofft, der Kelch geht an mir vorüber, aber es kommt ja immer anders.
Es geht nicht mehr um das einmalige, mittlerweile sind schon zwei Hierarchiebenen eingebunden.Eine ähnliche wie die zu befürchtende Maßnahme gab es schon mal, da noch ohne die "Neue".
Alleine deshalb darf eine Erfolg fraglich erscheinen. -
So ist es.
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Hallo zusammen,
in einem Fachbereich hat es vor längerer Zeit einen unschönen Vorfall gegeben:
Eine junge Kollegin hat einer anderen vor dem Vorgesetzten in einer Teamsitzung vorgeworfen, das Telefon nicht wie vorgegeben zu bedienen (unmittelbar ran zu gehen). Darauf hin wurde ihr im nachhinein von den Kolleginnen empfohlen "einfach mal das Fresschen zu halten".
Die Junge fühlte sich jetzt in den letzten Wochen missachtet und ausgeschlossen (Gruppe mit sechs Mitarbeitern) und hat Magenschmerzen. Eine (interne) Aussprache zum Thema ist bisher nicht erfolgt, der Vorgesetzte schlägt sich auf Seiten der jungen Kollegin.
So wie es aussieht, ist jetzt "Teambilding" geplant.
Fragen:
1. Teilnahmepflicht der Gruppenmitglieder (weil arbeitsvertragliche Nebenpflicht)?
2. Mitbestimmung des Betriebsrates, weil Fortbildungsmaßnahme?
3. (Wo) darf man dichtmachen, weil es ins persönliche geht?
4. Sollte nicht zuerst mal ein unmoderierter Versuch zur gemeinsamen Zukunft unter den sechsen erfolgen?Gruß
Stefan -
Hallo Wolle,
es gibt schon eine, die soll aber überarbeitet werden.
10 Jahre glaube ich nicht, die gilt für Bücher, bei Belegen dürfte 6 reichen.Außerdem müßte eine Liste der in Entgelt umgerechnten Punktwerte reichen.
Der Fiskus wird sicj nicht um Verteilungsgerechtigkeit (= den Weg zum Punktwert kümmern), der will nur wissen, ob wirklich wieviel ausgezahlt und abgesetzt wurde.Gruß
Stefan -
Moin Moin,
es soll ein System installiert werden, das im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs Informationen zur Kompetenz/Personalentwicklung Leistungsorientierter Bezahlung Aktualisierung der Stellenbeschreibung Sammlung und Aktualisierung der Hard-skills durchführt.
Alle Ergebnisse werden in SAP HCM gespeichert.
Das Angebot des AG besteht darin, die Daten nach sechs Jahren (Steuerecht) aus dem Zugriff zu nehmen, nie zu reorganisieren. SAP könne das nicht.
Ist das so?
Hat wer das anders geregelt oder eine andere Software die es besser kann?
Hätte nicht mindestens der Ausscheidende ein Anrecht seine Skilldaten zu löschen, weil er ja nie wieder als Ersatz in Frage kommt?
Gruß und Dank
Stefan
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Liebe Kollegen,
bis dahin Danke fuer Eure Beitraege.
Dankbarer waere ich noch fuer Antworten zu den Fragen 1 und 3.
Betriebsrat sollte beide Seiten betrachten. Tut er auch.
Deshalb geht es mir um Sachhinweise, meine Rolle kann, wie geht"s anders, in erster Linie eine Neutrale sein.
Den Vorgestzten dieser rein fiktiven Geschichte, eine fiktiven Personaleiter in einer fiktiven Firma und fiktiven Betriebsratsfresser kenne ich fiktiv gut genug.
Gruss
Stefan