Ich möchte das Thema nochmal rausholen, weil ich inzwischen keine Vergleichsgruppe mehr habe: Meine 2014 (Wechsel in Vorsitz, Vollfreistellung) gebildete Vergleichsgruppe aus 3 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben alle Karriere gemacht. 2 sind in den Konzern gewechselt (aus unserer kleinen Tochter GmbH, das ist absolut betriebsüblich, gleicher Standort in HH), einer nach extern. Alle natürlich mit mehr Verantwortung und mehr Gehalt.
Da ich nun keine Vergleichsgruppe habe, soll ich eine neue bekommen - mit vergleichbaren ArbeitnehmerInnen wie 2014. Das kann doch so nicht richtig sein? Der AG behauptet, ich könne nur in der Entwicklung angepasst werden, wenn die AN sich im gleichen Betrieb weiterentwickeln. Wäre ich nicht freigestellte Betriebsratsvorsitzende, hätte ich mich doch auch in die Konzernmutter entwickeln können. Diese Entwicklung machen viele, auch meine Vergleichsgruppe, aber mir soll es vorenthalten sein, weil die Rechtsprechung nur auf den unmittelbaren Betrieb schaut?
Hallo Traudechemie,
auch hier habe ich eine andere Auffassung als meine Vorredner und würde die Arbeitsgerichte mit Unterstützung eines guten Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheiden lassen, ob ich auch an dieser Konzernweiten Gehaltsentwicklung teilhaben soll, weil unser Gehalt auch über eine Konzernweite Gehaltregelung in einer KBV geregelt ist.
Ihr seit ein Konzernunternehmen, da gehe ich davon aus, dass ihr das auch Konzernweit geregelt habt, weil von TV schreibst du ja nichts.
Das Problem das ich nur sehe, bist du auch erst seit 2014 BR-Mitglied?
hast du regelmäßig auf deine Anpassungen bestanden?
Bist du auch mal den Klageweg gegangen?
Auf die Stellen, die Konzernweit ausgeschrieben waren hast du dich auch beworben, bist aber nicht genommen worden?
wenn du nur in deinem freigestellten Stuhl gesessen hast, nicht die Weiterbildungen des Betriebs und des Konzerns auch für dich eingefordert hast, und nun mehr Geld willst, obwohl du nichts dafür getan hast, wird es natürlich nicht einfach einem Arbeitsgericht zu erläutern, warum du trotz regelmäßiger Aufforderung einfach links liegen gelassen wurdest.
Das nur so am Rande, und das ist auch der Grund gewesen warum ich für mich immer alle Weiterbildungsmaßnahmen eingefordert habe, die meine Vergleichspersonen auch erhalten haben, ich habe alle Zertifikate intern so wie extern mit gemacht, und warum ich mich auch auf die Stellen beworben habe, die meiner Qualifikation und der meiner Vergleichspersonen entsprochen habe. Wie gesagt, ich musste klagen um dann auch die Kohle der Vergleichspersonen zu bekommen, aber ich hatte Argumente, beweise das ich nur auf Grund meiner BR-Tätigkeit benachteiligt werden sollte. Nach der Klage vor dem Arbeitsgericht und die deutlichen Hinweise schon im Gütetermin des Arbeitsrichters, was passieren wird wenn nicht angepasst wird, war es dann erledigt und es lief immer mit dem Hinweis, ok, dann gehe ich halt wieder vor Gericht.
Gruß
Rabauke