Torsten,
du erinnerst mich ein wenig an mich, weil so war ich auch mal, erstmal einen Raus hauen, ob berechtigt oder nicht.
keiner hatte was von aufheben gesagt sondern von Vorrang. vorrang bedeutet, wenn die Lenkzeit auf 9 Stunden begrenzt ist und bei 8 Stunden lenkzeit verpflichtend 45 Minuten Pause gemacht werden müssen, dann gibt das vor dem Arbeitszeitgesetz, nachdem nur 30 Minuten Pause gemacht werden müßten.
Dann kommen wir zu deinem Vielleicht sollte man nachfragen, nö sollte man nicht. Wenn der Nordfriese unser Antwort nicth ausreicht hinterfragt er, ist ein bekanntes Forumsmitglied, der weis wie man seine Finger (seinen Mund) benutzt.
Kommt von mir ein Vielleicht, vielleicht solltest du den Hinweis geben, das es vorkommen kann, dass die zeiten des Beladens nicht erfasst werden, weil der Anhänger an der Rampe zuerst beladen wird und der LKW noch nicht bewegt wurde und somit der Fahrtenschreiber noch nicht aktiviert wurde. Das also eine Aktivierung des Fahrtenschreibers vor jeder Arbeitsaufnahme erfolgen sollte, damit alle zeiten korrekt erfasst werden können
so nun schalte ich meinen Klugschei ssermodus wieder aus und stelle fest, ich habe keine Ahnung da ich nicht ein LKW Fahrer bin und auch nicht bei einem Logistiker arbeite daher würde ich mir immer einen Sachverständigen rein holen.
der Rabauke