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Zitat von sonne64Wenn wir keine abschließende Stellungnahme innerhalb der Anhörungsfrist abgeben, ist die Kündigung dann rechtskräftig?
Nein, Die Kündigung dürfte der Kollegin, vor Ende der Anhörungsfrist, noch gar nicht zugegangen sein.
Euer AG hat euch Informiert das er beabsichtigt die Kollegin zu kündigen. Er muss die Anhörungsfrist abwarten und darf dann die Kündigung der Kollegin zustellen.
Ich finde eure Vorgehensweise auch nicht gut.
Die Kollegin hat, nach Erhalt der Kündigung, 3 Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage beim ArbG einzureichen.
Was glaubt ihr was passiert wenn sie dies macht und das Verfahren zu ihren Gunsten entschieden wird?
Ich würde im Anschluss allen erzählen wie unfähig der BR ist, der nicht erkannt hat welche Aufgaben der AG bei einer Kündigung hat. Z. B. eine sozial Auswahl durchzuführen.
Und das dieser BR den Kollegen bei der nächsten Kündigungswelle nicht zur Seite stehen wird, weil er es schlichtweg nicht drauf hat.
Ihr habt natürlich eine andere Sichtweise, Aber so etwas könnte geschehen.
QUOTE][USERNAME]sonne64]Wir können doch auch beschließen, dass wir von einer inhaltlichen Stellungnahme absehen oder doch schweigen. Einen Widerspruch wird es hier nicht geben.[/QUOTE]Hallo sonne 64
Ja könnt ihr. Ich würde es nicht machen.