Hallo
§ 95 Abs. 3 BetrVG steht es genau es findet eine Zuweisung eines anderen Arbeitsbereich für länger als einen Monat statt also ist dies eine Versetzung.
Auch die Umstände unter derer die Arbeit zu leisten ist ändert sich erheblich.
Ob ihr nun schon Unterrichtet worden seid? Ich würde dies verneinen und die PA auffordern den BR umfänglich über diese geplante Maßnahme zu unterrichten.
Bekommt ihr diese Informationen fängt dann erst die Wochenfrist an zu laufen.
Ablehnen würde ich mit § 99 Abs.4 und 5 hierzu müsstet ihr aber die Nachteile genauer ausführen. Abs. 5 nur wenn ihr die Ausschreibung vorher auch verlangt habt.