Das ist definitv keine Pflicht des Betriebsrates. Falls Euer GF das meint, kann er ja auch sicherlich das endsprechende Gesetz nennen. Da wird er aber nix finden.
Beiträge von Reddel
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Es stellt sich ja die Frage, ob die Personalerin tatsächlich Mitglied der GF ist. Manche meinen es, sind aber letztendlich nur Angestellte.
Man könnte ja auf den eingetragenen Geschäftsführer zugegehen und ihn mal darauf hinweisen, was die Personalerin in seinem Namen versuche will und das der Schuss nach hinten losgehen und eventuell recht teuer werden wird.
Petzen ist zwar nicht so schön, hilft aber mitunter.
Viele Grüße
Reddel
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Hat denn jeder einen direkten Zugang zu einem Drucker? Oder gibt es nur "Abteilungs- oder Flurdrucker"? Wäre ja blöd, wenn man den Druck startet, sich zum Drucker begibt und ein Kollege, der zufällig dort auch auf seinem Druck wartet, die Gehaltsabrechnung sehen kann oder sogar einfach mitnimmt, weil er denkt, das gehört alles zu seinem Druckauftrag.
Haben alle Mitarbeiter überhaupt eine privaten E-Mail Account. Es soll ja noch welche geben, die privat noch nicht im Netz unterwegs sind.
VG
Reddel
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Diese Diskussion hatten wir auch mit unserem alten AG und auch innerhalb des Gremiums.
Als ich unseren GF gefragt habe, wie denn die Kosten bei Technikseminaren incl. Vollverpflegung sind, die der AG anstandslos übernimmt, war die Diskussion, auch innerhalb des BR, beendet.
Diese Kosten incl. Verpflegung sind im Regelfall bedeutend höher.
Wir hatten im Gremium die selben Bedenken, die Bombenmarie geäußert hat. Es sind ja keine "normalen" Dienstreisen, sondern Seminare.
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Aber auch nicht explizit ausgeschlossen, oder?
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Ihr habt doch sicherlich den IA/SP über die Betriebsänderung mit anwaltlicher Hilfe verhandelt. Was sagt denn Euer Rechtsbeistand?
Die Bildung dieser neuen Abteilung war doch sicherlich auch Bestandteil des IA/SP, oder?
Eine Sozialauswahl bezieht sich im Regelfall auf den gesamten Betrieb und auf vergleichbare Arbeitsplätze, eventuell sogar mit zumutbarer Einarbeitungszeit (x Monate?) . Die können durchaus auch in anderen Abteilungen sein. Hier z.B. auch in dieser neuen Abteilung, da ja sogar MA aus der "alten" Abteilung rekrutiert werden. Die wären aus der Sozialauswahl definitiv nicht raus.
Einen Sozialplan möglichst nie mit einer Namensliste verhandeln. War eine Info aus einem ifb- Lehrgang. Ansonsten wird bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage nur geschaut, ob der- oder diejenige auf der Namensliste steht. Ungeachtet dessen, ob die Sozialauswahl richtig war. Denn diese hat ja der BR mit unterschrieben und dann geht das Gericht davon aus, dass die Sozialauswahl in allen Punkten korrekt war.
Und den Schuh möchte ich mir als BR niemals anziehen. Vielleicht hat man ja etwas übersehen oder der AG hat etwas verschwiegen.
Dann soll doch besser ein Gericht die korrekte Sozialauswahl feststellen.
Ach so, einen BRV kann man nicht verklagen, da er ja nur aufgrund eines Beschlusses des BR handeln kann. Und ein BR ist ja keine juristische Person, die man verklagen kann. Das geht nur gegenüber dem AG.
Viele Grüße
Reddel
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Man könnte den AG im Umkehrschluß darauf hinweisen, dass man dann natürlich keine vertraulichen Themen behandeln bzw. noch nichtmal ansprechen kann. Über das Wetter kann man sich natürlich unterhalten.
Bzw., wenn der AG Themen zur Sprache bringt, sind sie natürlich per Definition keine Betriebsgeheimnisse ( wenn sie schon ein Praktikant kennt) und Ihr dann selbstverständlich die Belegschaft darüber informiert. Das kann Euch dann nicht verbieten.
So ist der Ball beim AG.
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Unter Überstundenregelung verstehe ich jetzt, dass ihr ein gültige Betriebsvereinbarung zu diesem Thema habt. Und wenn darin keine Verfallsfristen angegeben sind, darf der AG diese natürlich auch nicht einseitig einführen.
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Zitat von erco:
Hallo Markus 1606
Die Annahme eures Datenschutzbeauftragten und des Vorstandes das es für die Sperrung der Einsichtnahme keine gültige Rechtsvorschrift existiert ist schlichtweg falsch.
Im Datenschutz gilt der Grundsatz, was nicht erlaubt ist, ist verboten. § 4 BDSG.
Und das muss der Datenschutzbeauftragte definitiv wissen. Falls nicht, dann ist er fachlich halt nicht geeignet. Und das bei einer Bank!!
Bedeutet das jetzt auch, dass jeder Mitarbeiter auch in jedes Kundenkonto einsehen kann? Das wäre wirklich der Hammer.
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Und nicht der BRV hat die BR- Arbeit dem AG zu melden, sondern das BR Mitglied selber. Der BRV ist ja nicht der Vorgesetzte des BR- Mitgliedes.;) und für die notwendige BR- Arbeit ist ja das BR- Mitglied selber verantwortlich.
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Tach Papabaer,
die Argumentation des AG ist aber ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Eine installierte Videokamera hat noch nie einen Diebstahl verhindert. Wie denn auch? Wenn er wirklich daran interessiert wäre, Diebstähle zu verhindern, dann müsste er dafür sorgen, dass das Tor nicht unbewacht offen steht oder das das Tor sich selbsttätig schliesst. Da gibt es bessere Maßnahmen, als platt eine Videokamera zu installieren.
Gab es überhaupt in der Vergangenheit Diebstähle, die eine Massnahme überhaupt rechtfertigen würden.
Viele Grüße
Reddel
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Habt Ihr keinen Interessenausgleich/ Sozialplan für den Betriebsteilübergang verhandelt?
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Kommt ja ganz auf Euren Sozialplan an. Aber warum wollen die Kollegen den BÜ nicht mitmachen?
Reddel
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es kann auch sein, dass jemand pflegebedürftige Angehörige hat. Das sollte dann auch geklärt werden
Viele Grüße
Reddel
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Gleichbehandlungsgrundsatz bedeutet ja nicht, dass alle gleich behandelt werden. Es darf nur keiner ohne sachlichen Grund benachteiligt werden. Warum soll denn IT ausgenommen werden? Das würde ich mir von der GL schon genau erklären lassen.
Viele Grüße
Reddel
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Ich sehe, wir verstehen uns
Die Gefahr ist natürlich auch noch,dass diese wenigen Kollegen auch noch andere mitziehen und Stimmung gegen den BR machen. Das spielt letztendlich nur dem AG in die Karten und das kann man ja geschickt vermeiden. Schuld hat ja nicht der BR, sondern der AG,der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Und den Schuh muss ich mir als BR nun wirklich nicht anziehen.
Das Pippi-Langstrumpf-Prinzipn( ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt.....) wenden leider nicht nur AG an.
Tschöööö
Reddel
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Zitat von Moritz:
Als Buhmann hingestellt zu werden, weil ich meinem gesetzlichen Auftrag (s. § 80 (1) Ziffer 1 BetrVG) nachkomme? Da kann ich mit leben. Locker!
Ich auch, nicht falsch verstehen. Aber man muss ja dem AG nicht die konkrete Idee liefern Dann kann der AG ja schön kommunizieren, der BR uns aufgetragen,diese Überstunden nicht zu bezahlen. Kommt natürlich auf den AG an. Aber eigentlich wollte der BR ja nur den AG auffordern, seine gesetzliche Verpflichtungen nachzukommen und irgendwelche Massnahmen durchzuführen. Er kann ja auch z.B die Arbeit anders verteilen oder sogar neue MA einstellen.
Bei uns hat der AG das sehr sauber formuliert. Er hat sich nur auf die Gesetze bezogen und den BR gar nicht erwähnt.
Aber dennoch habe ich von einigen Kollegen Beschwerden bekommen. (" ich habe ein Anrecht auf Überstunden, Ihr seid schuld,dass ich weniger verdiene,......).;
Es war mühsam,die Kollegen davon zu überzeugen,dass diese Gesetze Arbeitsschutzgesetze und eigentlich in ihrem Interesse sind. Ob sie es am Ende auch wirklich eingesehen habe, kann ich auch nicht sagen.
Viele Grüße
Reddel
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Euch ist dann aber klar,dass ihr dann eventuell der Buhmann für die Belegschaft seid? Euer AG könnte es so hinstellen, wenn ihr die Idee liefert.
Ich würde im Monatsgespräch einfach auf Verpflichtung des AG hinweisen und mal einen dezenten Hinweis darauf geben, dass man natürlich auch die Aufsichtsbehörde informieren kann,wenn da nichts passiert.
Der AG könnte z.B ja auch Mitarbeiter einstellen,um die Arbeitslast zu verteilen, damit diese Überstunden gar nicht erst nötig werden.
Viele Grüße
Reddel
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Der Sinn des EntFG ist ja,dass man durch die Krankheit nicht finanziell schlechter gestellt werden darf. Ein Richter hat uns bei einem ifb- lehrgang eindeutig bestätigt,dass man bei Krankheit ein Anrecht auf die RB Pauschale hat.Er hat sogar behauptet, dass man sogar ein Anrecht auf die Zeitzuschläge hat (nicht die Überstunden!!!!) die der "Ersatz" erarbeitet hat. Bei Krankheitmüsste der AG also die RB doppelt bezahlen.
Wir waren auch davon überrascht,sind aber natürlich direkt nach dem Lehrgang damit zu unserem AG gegangen. Er hat es anfänglich nicht verstanden, aber nach der Prüfung durch unsere Rechtsabteilung hat er zähneknirschend zugestimmt.
Viele Grüße
Andreas
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Er ist ja dann in einem anderen Betrieb, deshalb kann ja sein BR- mandat nicht weiterbestehen. Oder habt ihr einen Gemeinschaftsbetrieb mit einem Betriebsrat. Dann wäre es ja für das Mandat egal. Es muss dann aber der gleiche BR sein, also kein Gesamt- oder Konzern-BR.
Viele Grüße
Reddel