Seit deiner Anfrage im November 2020 hat sich nichts geändert.
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Vergleichsgruppen werden nur für BRVs gebildet.
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Seit deiner Anfrage im November 2020 hat sich nichts geändert.
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Eine kleine Anekdote am Rande. Bei einem Teams-Meeting hatten etliche Kolleg*innen ihre Kamera aus. Man wusste nicht, ob jemand folgte. Ein Kollege wurde angesprochen und er reagierte nicht. Nach dreimaligen Nachfragen (auch weil keiner mehr gesprochen hat) hörte man ein sanftes Schnarchen.
Bei Teams-Sitzungen frage ich auch immer wieder Kolleg*innen ohne Kamera bist du noch da? Weil es keine Beteiligung von einzelnen Personen gibt. Es ist schon nervig. Deshalb finde ich persönlich es gut, wenn die Kamera an ist. So weiß man, ob jemand der Sitzung folgt oder nicht.
Wer seinen Ort nicht zeigen möchte kann immer einen Hintergrundfilter benutzen.
Packt nicht zu viel in die Beschreibung. Es gibt immer welche die das nicht kapieren werden. Macht es lieber so, dass ihr die Ausschüsse nacheinander in einem Rhythmus von x Wochen vorstellt.
Nachfolgende Punkte möchte ich noch beifügen:
Bei den Kolleginnen und Kollegen mit Frühverrentung sollte man darauf achten, dass die evtl. hohe Abzüge haben könnten, weil Sie eher in Rente gehen. Deshalb ist die Kürzung der Abfindung nicht etwas anstrebenswertes. Weiterhin habe ich da im Hinterkopf, dass man bei der Rente mit 63 (plus ein paar Monate) nach 45 Beitragsjahren nicht vorher arbeitslos (länger?) sein darf.
Pass auf, dass die Guten nicht abhauen. Versuche einen gesunden Mix zu erhalten.
Wir hatten vor kurzen auch so etwas von Teilzeit auf Vollzeit. Jedoch sollte keine Mitarbeiter*innen abgebaut werden. Alle bis auf eine Kollegin hat das angenommen. Hier wurden diverse Verhandlungen mit ihr geführt. Ich war die ganze Zeit dabei. Sie hatte sich schließlich auf einen Aufhebungsvertrag entschieden. Sie war durch das familiäre Umfeld leider nicht bereit mehr zu arbeiten. Ihre Mutter wurde pflegebedürftig und so kam ihr die sehr gute Abfindung entgegen.
Weiterhin falls das Freiwilligenprogramm nicht ausreicht in Anspruch genommen wird muss man bei der Sozialauswahl nachfolgendes beachten. Es ist nur vergleichbar der vergleichbar ist. Also Teilzeit-AN nur mit Teilzeit-AN usw...
Da mir ein Freiwilligenprogramm lieber ist als die Sozialauswahl versuche so viel wie möglich herauszuholen.
Hallo,
das Thema ist komplexer als ihr denkt. Ihr müsst die Sache aus zwei Richtungen betrachten. Einmal wer finanziert das Essen? Es ist nicht der Arbeitgeber sondern die Bewohner (siehe Eingangspost). Somit muss der AG oder der AN seinen Beitrag dazu bezahlen. Wenn der AN dazu zahlt muss auch keine Verpflegungspauschale von ihm kommen. Es muss genau der Betrag bezahlt werden den das Essen gekostet hat. Zahlt der AG die realen Essenskosten für jedes Essen erst dann kann mit den Sachbezugswerten veranschlagt werden.
Es wird im Eingangspost geschrieben, dass die Lebensmittel von dem Grundeinkommen der Bewohnerbezahlt wird. Somit geht es nur über offizielle Einzahlungen der Mitarbeiter auf das Konto "Verpflegung" mit dem realen "Verbrauchswert" und keine steuerlichen Verrechnungssätze. Sonst würdet ihr das Geld der Bewohner für euch verbrauchen, was ihr nicht wollt und ihr dürft das nicht!
Habe ich das richtig gelesen, dass die Essenskosten komplett von der Grundsicherung gezahlt werden?
Ich habe das für ein sehr, sehr dünnes Eis auf was sich die Mitarbeiter da bewegen werden in der Zukunft. Da könnte ich mir bei unserer Gesetzgebung vorstellen, dass das sogar evtl. strafrechtliche Konsequenzen haben könnte. (Sorry, manchmal habe ich solche verqueren Gedanken... Ich bin halt schon seit mehr als 25 Jahre im BR und habe viel erlebt...) Dazu würde ich einen entsprechenden Fachanwalt ins Boot holen und hier eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten.
Für mich ist es eine andere Finanzierung als eine Kantine im Betrieb, wo der AG die Lebensmittel bezahlt. Hier kommt das Geld (komplett?) aus der Grundsicherung der Bewohner. Da sehe ich das Problem, dass man hier gar nichts mit dem Sachbezugswert zu tun hat. Eigentlich müsste für jede Malzeit die Kosten ausgerechnet werden und auf das Konto der Kosten für das Essen gegengebucht werden.
(Nochmals sorry, aber bei über 25 Jahren BR-Arbeit denkt man auch mal zu weit.)
Mal auf den Ausgangspost und besonders aufs Datum geachtet? So jung ist das Gremium auch nicht mehr...
TO hat am 7. März 2019 gefragt...
Quelle: https://www.arbeitsvertrag.org…lie%C3%9Flich%20genehmigt.
Ich sehe das genauso wie Schimmelchen. Du hast erst einmal ein Fettnäpfchen voll mitgenommen. Du hättest das "Rumtingeln" nicht machen sollen. Wenn du durch dein Verhalten die Übergabe nicht anbietest kann ich die Reaktion des AGs verstehen. Ich sehe die Übergabe eher als Hohlschuld und nicht als Bringschuld.
z.B.: Legal noctice: The translation was made as information for non german speaking people. Legally binding is ONLY the text provided in German!
Das ist der größte Denkfehler bei deinem Ansatz. Wenn dann müssen diese Übersetzungen auch rechtsgültig sein.
Wie Schimmelchen schon schrieb, du hast nichts falsch gemacht. Aber Schwede hat auch Recht, ob es schlau war?
Ein mir persönlich bekannter BRV hat die Info über die geplante Entlassung von Mitarbeitern bekannt gemacht und war deswegen mit dem AG vor Gericht. Der AG hat verloren...
Google mal nach diesen Urteil: (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.5.2015, Az.: 3 TaBV 35/14)
Bei uns bin ich als BRV immer als Vorsitzender der Ausschüsse tätig. Mal von Gesetz her oder per Wahl.
Weiterhin müsst ihr in einer Geschäftsordnung rechtssicher einen Auftrag an den Personalausschuss zu Personalangelegenheiten festlegen.
Vielleicht will der AG die neue fünf Tage Regel anwenden:
https://www1.wdr.de/nachrichte…hrer-quarantaene-100.html
Zum Entgelt kommt das was manche AGs gerne machen. Erstmal kürzen oder Urlaub verrechnen lassen. Der AN muss klagen, aber viele machen es nicht... Auch wenn die AGs vor Gericht recht bekommen würden.
Mein Arbeitgeber erwähnte, dass die zulässigen Urlaubstage 10 Tage sind, denke ich. Was ich weiß, ist das Minimum in Kanada. Aber sie erwähnten etwas über 4% und dass ich ein Jahr gearbeitet haben muss, um voll bezahlte Urlaubstage zu bekommen. Jemand erklärt mir das!
saraloel Ich glaube kaum, dass du jemanden hier mit kanadischen Arbeitsrechtskenntnissen findest. Hier sind Leute, die nur deutsches Arbeitsrecht kennen.
Vielleicht gibts dazu ja bald mal endlich eine höchstrichterliche Rechtssprechung
Das wird (leider) nicht so weit gehen. Die Dame war nur vier Monate in dem Pflegeheim beschäftigt und soll lt. Focus noch in der Probezeit gewesen sein. Also keinen Kündigungsschutz. Evtl. kann es sein, dass nur die fristlose in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird.
Schade, dass Onion sich auf Rückfragen sich nicht gemeldet hat. Hier ein Link einer AG-nahen Seite.
https://www.personalwissen.de/…icht-bei-lohnfortzahlung/
Ein wenig herunterscollen...
Ist etwas am Anfang vereinbart worden?
Wie sieht die Verfallfrist von Ansprüchen aus? TV oder AV?
Denkt an die Pfändungsfreigrenze.
und dann mit >100 Dezibel Musikhören?
Ist möglich, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen...
Guckst du mal hier: https://publikationen.dguv.de/…pdf/download/article/1012
(Seite 13)
Wobei ich hier von einem integrierten Radio geschrieben wird. Jedoch weiß ich nicht in wie weit die Arbeitssicherheit und Radio/Musik zusammenpassen.
Vielen Dank
Hallo,
bei uns im Betrieb wird für Brückentage immer eine Stunde mehr in der Woche gearbeitet.
Das Problem ist folgendes. Ein Kollege möchte seine Eltern zu hause pflegen und dafür die Arbeitszeit auf die maximalen 30 Stunden senken, um die Rentenbeiträge gem. SGB XI §44 zu bekommen. Was ist mit der "zusätzlichen" wöchentlichen Stunde oder sonstige Mehrarbeit, die später mal abgefeiert wird? Entfällt sein Anspruch auf die Rentenbeiträge bei einer Stunde die später "abgefeiert" wird?