§ 16 Abs. 1
"... Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört."
Das ist die einzige Maßnahme die wirklich dafür sorgen kann, dass von vorne bis hinten alles rund läuft (Sofern der Gewerkschafter Ahnung vom BtrVG bzw. der WO hat, was leider auch nicht immer der Fall ist)
Wenn sich der Wahlvorstand wirklich einige ist die Wahl manipulieren zu wollen gibt es da sicherlich möglichkeiten. Ich unterstelle den meisten WV jedoch einfach mal ganz naiv, dass das nicht die Regel ist.
Aber es ist nun einmal auch wirklich so, dass man als WV häufig Sticheleien über Wahlmanipulationen ab bekommt (meist natürlich Schertzhaft, aber da klingt ja immer ein Unterton mit). Wenn man die Leute dann darauf anspricht, dass man noch Ersatzmitglieder und Wahlhelfer sucht, werden sie ganz schnell still.
@Lex91 Wenn du schon die Wahl beobachtest und du die Versiegelung für unzureichend gehalten hast, warum hast du den WV nicht einfach darauf angesprochen? Der WV hätte sich da sicherlich nicht gegen gesträubt (selbst wenn sie wirklich die Absicht gehabt hätten manipulieren zu wollen, hätten sie eine so simple unf effektive Maßnahme wie das überlappende unterschreiben kaum öffentlich ablehnen können). Die Versiegelung hättest du dann fotografieren können und beim öffnen der versiegelung vergleichen können, damit wäre sicher gestellt, dass niemand an der Urne war.
PS: Ich war selbst die letzten vier Wahlen Wahlvorstand und habe davon zwei als Vorsitzender durchgeführt, allerdings in einem Unternehmen mit 50-110 wahlberechtigten Mitarbeitern, das ist natürlich eine andere Hausnummer.