Ist doch nur 13 Jahre alt der Beitrag und grade im BDSG gab es keinerlei Änderungen seit dem :lol: :lol: :lol:
Beiträge von schwede12
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Na ich habe schon andere Erfahrungen gemacht und die besten Seminare bei der Gewerkschaft gehabt, bei den Privatanbietern hatte ich öfters das Gefühl, dass die abendliche Unterhaltung wichtiger ist als die Seminarinhalte persönlich halte ich überhaupt nichts von Inhouse Seminare um das BR Grundwissen zu erhalten. Hier fehlt einfach der Austausch mit anderen BRM.
Aber wie Moritz schon schreibt Du musst das Gremium überzeugen, dass es wichtig ist gut geschulte Betriebsräte zu haben.
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Ich würde zu einem Rechtsanwalt mit dem Wisch gehen! Der wird schon ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Auch der Personalrat kann hier nicht durch Zustimmung irgendwelche Gesetze zu Eurem Nachteil verändern.
Habt ihr Sprechstunden oder Versammlungen dann würde ich dies auch offen ansprechen, dass der AG und der PR hier Sch.... bauen.
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Die beiden Sachen haben nix miteinander zu tun!
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Das Problem mit den schlechten Dozenten hat bei uns aber dann nur ein BRM bei Euch das gesamte Gremium Dir auch ein schönes Fest!
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Markus wenn Du diese BV so mit dem AG vereinbart bekommst, dass er Deine Forderungen unterschreibt ist ja gut. Aber ich glaube nicht daß er so doof ist sowas zu tun!
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erco natürlich ist das legitim aber meiner Ansicht machen da viele Betriebsräte den Fehler sich mit irgendwelchen Einschränkungen knebeln zu lassen nur um leichter auf ein Seminar gehen zu können. Schon die Einschränkungen bei Euch die ersten Grundlagenseminare nur inhouse zu machen würde mir sauer aufstossen. Da einen schlechten Dozenten und das Ding ist für alle BRM gelaufen. Zudem bindet mich das mit den folgenden Seminaren an diesen Anbieter da die Inhalte ja der Grundlagenschulung nicht immer identisch sind. Vom fehlenden Austausch mit anderen Betriebsräten rede ich garnicht erst.
Aber wenn es für Euch okay ist.....wo wir uns aber wohl alle einig sind, dass es sich nicht um eine erzwingbare BV handelt wo man sagt Chef unterschreib mal sonst gehts zur Einigungsstelle....da ist der Markus wohl ein wenig übers Ziel hinaus bei dem Gedanken seinen Chef zu verpflichten für 90000 Euro Seminare zu genehmigen ohne die Erforderlichkeit überprüfen zu können.
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Wenn der AG den Februar vorschlägt wie kann der Termin dann nicht aus betrieblichen Gründen passen?
Dann wäre doch die Antwort okay Chef dann bleibt aber dies und dies liegen willst Du das?
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Als Arbeitgeber wùrde ich Euch nur auslachen! Warum soll er zur Einigungsstelle gehen? Hier geht es um eine freiwillige Regelung zum Thema Betriebsratsschulung und deswegen wundere ich mich warum ein AG Eure Vorstellungen entsprechen sollte! Meistens kommt ein AG auf den Betriebsrat zu und möchte so eine BV damit er die Kosten besser einplanen kann.
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Markus warum sollte ein AG so eine BV abschliessen wollen wenn er keinen Vorteil für sich erkennt?
Wenn ich 90000 Euro ohne Nachweis der Erforderlichkeit und er erst bei Überschreitung des Betrages die Erforderlichkeit prüfen kann. Dann wäre der AG ziemlich blöde wenn er dies so abschließt, es sei denn er kann andere Leckerlis für sich rausholen.
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Was ist denn bei Neuwahlen? Müsste der neue Betriebsrat die ,,BV" kündigen wenn er kein Budget und keine Inhouse Grundlagenschulung mehr haben möchte?
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Eben nicht alles wo BV drauf steht ist auch eine BV;)
Meiner Ansicht nach werden solche Absprachen nur aus zwei Gründen getroffen. Der AG will Geld sparen und der Betriebsrat ist nicht bereit sein Recht auf Schulung durchzusetzen.
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Erco wieso eine BV?
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Hei Schneckos natürlich ist das was ihr macht nicht gesetzeskonform und damit ein klarer Pflichtverstoß.....aber natürlich machen es viele Betriebsräte so und ich kenne keinen der deswegen abgewählt würde. Wie sagt man so schön wo kein Kläger da kein Richter
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Urlaub bei Dauerkrankheit verfällt nach 15 Monaten
Auch ohne gesetzliche oder tarifliche Regelung verfällt der Urlaub zum 31. März des übernächsten Jahres: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10
Quelle: Hensche
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,,Mir ist dabei bewusst, dass abgeschlossene BV´en bereits Kompromisse sind"
warum wollt ihr bei den Schulungen denn Kompromisse machen und eine BV ist in diesem Fall meiner Ansicht nach sowieso der falsche Weg! Wenn überhaupt eine Regelabsprache zwischen BR und AG. Aber was wollt ihr da regeln? Das jedes BRM nur einmal im Jahr auf Seminar darf?
Vielleicht solltet ihr dem AG mal einfach mehr Druck machen!
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Ne das würde ich garantiert nicht machen!
Dem Arbeitgeber gehen die Inhalte der Einladungen überhaupt nichts an!
Abmelden und gut ist. Vielleicht auch noch mal mit Behinderung der Schwerbehindertenvertretung winken.
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,,und dass wir es als BR als unfair empfinden, wenn einzelne MA Ihren gesetzlichen Anspruch gelten und oft im August die Partnermonate nehmen"
einige Betriebsräte sollten doch mal an ihrer Grundeinstellung arbeiten!
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Die Gratifikation wird doch vom Gewinn der Firma genommen und hier müssen meiner Ansicht nach alle Mitarbeiter die zu diesem Gewinn beigetragen haben berücksichtigt werden.
Altverträge und Neuverträge zu vergleichen führt nur zu unnötigen Neiddebatten.
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Hmmm Du schreibst Arbeitszeitverlängerung? Sind die normalen Arbeitstage auch bis 17.30 Uhr?
Aber wie hier schon geschrieben man müsste den genauen Wortlaut der BV kennen.