Auch die Materialsammlung der Böckler-Stiftung zum Thema kann hilfreich sein.
Beiträge von Strandgut
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Ich sehe es wie HausMaus: Niemand kann Dir garantieren, dass Google Deine Daten nicht mitliest. Außerdem hat es auch bei namhaften Firmen immer wieder erstaunliche Pannen gegeben, bei denen etliche Konten in Mitleidenschaft gezogen wurden. Was bedeutet das dann für Eure Geheimhaltungspflicht?
Wir haben uns entschieden, die BR-Dokumente per TrueCrypt zu verschlüsseln und die verschlüsselten Container im Firmennetzwerk abgelegt, so dass sie im Backup mitlaufen. Ist meiner Meinung nach erheblich sicherer als die Cloud, weil ich (bei uns) weiß, wo die Daten auch physisch sind. TrueCrypt ist ziemlich sicher, man braucht schon erhebliche kriminelle oder sonstige Energie um so einen Container zu knacken (Wenn das Passwort gut ist) Außerdem läuft es problemlos auch auf unterschedlichen Systemen. Man muss den Container halt morgens aufmachen...
E-Mail mitlesen ist natürlich eine ganz andere Nummer. Aber auch hier gibt es Verschlüsselungsmöglichkeiten, um Mitleser rauszuhalten. Habe ich aber noch nie gebraucht, weil ich wichtiges eher ungern per E-Mail schicke. Eine hausgebraute Möglichkeit ist, das Dokument als .zip (.arj, .rar, etc.) Datei zu verpacken und hierfür ein Passwort zu vergeben. Kostet auch schon etwas, so ein Ding aufzukriegen.
Nur meine 2C...Arne
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Dann muss ich ja wohl die vom Ziehungsbeauftragten für ordnungsgemäß erklärte 2€-Münze holen gehen...
Danke!
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Moin,
Bei der Wahl unserer 1er JAV hat sich folgendes ergeben:
m, 5 Stimmen
w, 4 Stimmen
w, 2 Stimmen
m, 2 Stimmen
Was mach ich denn jetzt mit den beiden mit der gleichen Stimmenzahl? Losen? Oder gilt hier §15, 2? Wenn ja, dann wie?
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Hier ähnlich: Ein Schuhändler bietet Beratung und Versorgung einmal wöchentlich direkt im Betrieb an. Sollte dann nichts passendes gefunden werden, kann auch extern eingekauft werden, der Betrieb übernimmt 70€ der eingereichten Kosten einmal jährlich.
Bei größeren Schwierigkeiten wird die Rentenversicherung mit ins Boot genommen, die dann u.U. die individuelle Fertigung bezuschusst.
LG Strandgut
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In solchen Fällen lasse ich mich und meinen Arbeitgeber immer gern vom Integrationsfachdienst beraten. Häufig haben die auch einen direkteren Draht zu dem einen oder anderen "Offiziellen".
LG Strandgut
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Wir sind etwas größer, daher ist das quasi ein fester Tagesordnungspunkt: Wir bitten die Kollegen sich zu erheben und warten bis die Stille "schwer" wird. Ist eine Gefühlssache, unserer Meinung nach ist jeder Kollege es wert, dass sein Verlust auch merkbar gemacht wird.
Bisher keine negativen Rückmeldungen von den Kollegen.
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Hallo!
Stimme _uups_ zu. Wir hatten einen Standalone-PC, der seit 10 Jahren die technische Entwicklung nicht mehr mitgemacht hatte und nur dank des fehlenden I-net-zugangs nicht vollkommen voller Viren war. Haben uns entschieden, die Daten nunmehr vom Firmenserver sichern zu lassen. Wir haben dazu Truecrypt installiert, ein Programm, dass die Daten in einen verschlüsselten Container packt der nur per Passwort zu öffnen ist. Danach hat man ein weiteres Laufwerk, auf dem die Daten wie sonst bearbeitet werden können.
Funktioniert gut, sogar mein nicht computeraffiner Kollege hat das ohne Schwierigkeiten hinbekommen.
Man könnte u.U. sogar Bordmittel (Laufwerkkomprimierung) verwenden, denke ich, aber Truecrypt ist freie Software und mit allen Wassern gewaschen (d.h. genau für diesen Zweck entwickelt)
Wichtig ist natürlich die Qualität des Passworts, "BR-Daten" z.B. ist eher nicht zu empfehlen;)
LG Strandgut
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Na siehste, war ich doch nicht verkehrt. In vielen Fundstücken von Tante Google ist immer pauschal von DEM ABSTANDSGEBOT die Rede.
20% habe ich dem Kollegen schon mal geraten, und ihn darauf hingewiesen, dass er bitte ALLE tariflich festgelegten Leistungen miteinrechnen muss.
Und natürlich besteht der Plan eine vernünftige BV daherumzustricken.
Danke!
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Im Prinzip hast Du Recht mit dieser Annahme, meine Frage war allerdings eher allgemein:
Gibt es eine rechtliche Grundlage für den Abstand des Lohnes/Gehaltes eines AT-MA zu tariflichen Löhnen/Gehältern ausserhalb bestimmter Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen?
Ich könnte Deine Nachfrage aber auch so interpretieren, dass die mangelnde Gebräuchlichkeit des Begriffes Lohnabstand in diesem Zusammenhang bedeutet, dass nur bei einer tariflichen Regelung Aussagen zu diesem Abstand gemacht werden können.
LG
Strandgut
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In einem anderen Thread wurde auf die beiden Begriffe verwiesen. Ich habe schon diverse Stunden damit zugebracht, herauszufinden, was dieses ominöse Lohnabstandsgebot/Tarifabstandsgebot denn nun eigentlich ist. Ich habe in mehreren Tarifverträgen dazu entsprechende Regelungen gefunden, aber nichts allgemeinverbindliches. Hat jemand dazu ein Urteil, eine Rechtsvorschrift etc. pp., die nicht auf eine Regelung in einem Tarifvertrag zurückgreifen?
Ich habe mich soweit durchgefummelt, dass ich meine, man müsste eine Betriebsvereinbarung abschließen, so denn der TV nichts zu dem Thema aussagt.
LGStrandgut
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"rechtliche" Grundlage für die Untersuchung ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25: Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Hierbei soll der Betriebsarzt bei besonders gefährdeten oder gefährdenden Berufen auch (Stichwort: Stand der Technik) Urin- und oder Blutuntersuchungen durchführen. Es gelten die für den Betriebsarzt üblichen Regeln: Mitteilung an den AG nur über die aus dem Test zu erlesende Eignung des Mitarbeiters, keine Weitergabe der Ergebnisse.
So weit so gut. Auf der anderen Seite steht das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen: Niemand muss seinen Urin untersuchen lassen, geschweige denn ohne richterliche Anordnung Blut abgeben. Nur: die Konsequenz daraus kann für den AG sein, dass er argumentiert: "Ich kann die Eignung nicht feststellen, weil sie die Untersuchung verweigern, daher sind Sie als ungeeignet zu betrachten und ich muss Ihnen leider kündigen."
Wichtig wäre m. E., dass die Zielrichtung der Untersuchung noch einmal ganz klar definiert wird: Nach G25 geht es nämlich nicht um ein Drogenscreening, sondern um Stoffwechselkrankheiten wie Diabetes, deren individueller Verlauf bei bestimmten Tätigkeiten eben auch gefährlich sein kann.
Hier Leitfaden für BÄ zur G25: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/g25.pdf
Und darin besonders S. 18 Punkt 7: Hier wird noch einmal ganz eindeutig auf die Mitbestimmung verwiesen!!
LG
Strandgut
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Das wäre ja was, wenn die zusätzliche Verantwortung auch noch entlohnt werden würde, oder eine Weisungsbefugnis entstünde. Sehe ich noch nicht, denn da würde natürlich wieder entgegengesetzt argumentiert werden: "Sie sagen doch, das sei schon immer so gemacht worden."
Ich warte die Entwicklung mal ab, und informiere Euch dann hier weiter.
LG
Strandgut
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Ja, auf §90 warten wir noch...Wir haben deutlich darauf hingewiesen, dass wir in der Mitbestimmung und bereit sind, das Thema kooperativ und gestaltend anzugehen. Ausser einer schwammigen Absichtserklärung ist aber noch nichts rübergekommen. Das liegt allerdings wohl eher daran, dass man selber noch nicht so recht weiss, was man eigentlich genau will.
Man will sich wohl mal wieder nichts aus der Hand nehmen lassen, erreicht damit aber logischerweise genau das Gegenteil.Ich habe die Kollegen gebeten, mich sofort zu informieren, wenn irgendwas zu diesem Thema ausgehängt werden sollte. Ich denke, ich werde die Aushänge dann sorgfältig entfernen und die Sache von hinten aufrollen. (Habe ich Recht, wenn ich meine, dass die Entfernung der Aushänge wohl nicht unbedingt empfehlenswert ist?)
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Hallo!
Nach langen Monaten des gespannten Mitlesens hier mein "Erstling":
Da wir immer ca. 20 Jahre hinter den modernsten Managementmethoden hinterher sind, will unsere GL jetzt einen Schilderwald aufstellen/-kleben. Ihr kennt das sicherlich: "Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit" - von mir aus. Ist eigentlich nichts gegen einzuwenden, obwohl viele Kollegen sich ein wenig veräppelt vorkommen, als ob sie dafür nicht eh schon immer sorgen würden. Hat bestimmt auch positive Seiten, indem bei notwendigen Reinigungstätigkeiten dann auch immer auf das Schildchen verwiesen werden kann. Problematisch ist für mich nun, dass einzelne Kollegen aus den jeweiligen (meist 3-schichtigen) Maschinenbesatzungen namentlich und öffentlich auf den Schildchen als "Bereichsverantwortliche" ausgewiesen werden sollen.
1. ja, geteilte Verantwortung ist keine Verantwortung. Aber die Bevorzugung eines Kollegen vor den anderen ist auch nicht so dolle: Der eine mag nicht verantwortlich sein, der nächste sabotiert den Verantwortlichen, ihr wisst ja, wie so etwas gehen kann.
2. Ich würde die Übertragung als "Sonderaufgabe" sehen, mit der u.U. auch eine Weisungsbefugnis einhergehen muss. Sollte man da über Vergütung reden?
3. Wenn keiner der Kollegen will?
4. Aushang von Verantwortlichen: ist das auch auf dieser Ebene so einfach möglich, oder muss der "Veröffentlichung" zugestimmt werden?Ist nur Kleinkram, macht aber auch Mist.
Schon mal Danke fürs Lesen, bin gespannt auf Eure Meinungen
P.S. Mitbestimmung über Ordnung im Betrieb ist klar...