Zitat von Moritz
Mir ist ja bekannt, dass es bei Bildungsurlaub die eine oder andere Falle gibt, aber davon Zitat von Rabauke und die Weiterbildung im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen höre ich zum ersten Mal.
Das Arbeitnhemerweiterbildungsgesetz in NRW besagt:
"§ 1 Grundsätze
(1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
(2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.
(3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.(Fettung von mir)
(4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf."
Um politische Bildung handelt es sich bei dem Trainerschein wohl eher nicht. Aus diesem Grunde ist Absatz vier in diesem Zusammenhang zu vernachlässigen und in Absatz drei wird ein -wenn auch nur mittelbarer- Vorteil in Bezug zur beruflichen Tätigkeit gefordert.
Das Gesetz schließt in § 9 Veranstaltungen aus dem Bereich Sport aus. Dort steht:
"§9 Anerkannte Bildungsveranstaltungen
[...]
(2) Keine Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind Veranstaltungen, die
1. der Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der Körper- und Gesundheitspflege, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung oder der Vermittlung entsprechender Kenntnisse oder Fertigkeiten dienen,[...]"
Ich kann mir vorstellen, dass ein Arbeitgeber vor diesem Hintergrund den Bildungsurlaub nicht ohne Weiteres genehmigen will.
Oder ist es möglich zu argumentieren, dass in der Fussballhauptstadt Dortmund, spätestens seit Eröffnung des Deutschen Fussballmuseums, eine Trainerausbildung zur politischen Grundbildung gehört?