Hallo zusammen,
jetzt bin ich ein wenig verwirrt
..
Erst zur Frage von Rabauke = Wenn ich 7,5 Std. arbeite (und meine Sollarbeitszeit auch 7,5 Std. beträgt), dann baue ich 0 Std. Zeitguthaben auf (bei uns steht die monatliche Sollarbeitszeit am Anfang des Monates im Minus und wird erst im Laufe des Monats ausgeglichen bzw. Zeitguthaben aufgebaut).
Und an Bernd-47 = Die arbeitsfreien Tage (also Urlaub) wird bei uns (um bei Rabauke zu bleiben) mit 7,5 Std. verrechnet, d.h. es wird vom Minusstand im Monat rausgenommen.
Nur zum besseren Verständnis, die Regelarbeitszeit ist bei uns MO-FR. Es kann durchaus vorkommen, dass für Wartungsarbeiten in der Produktion schon mal an einem Sonntag gearbeitet werden muss (max. 5-6 im Jahr).
Für die Kollegen, die die Wartungen durchführen ist nun die Frage, wenn der Ausgleichstag an einem Wochentag (MO-FR) genommen wird, wie wir das mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet (also rechtlich betrachtet, nicht die Variante, die ggf. bei uns in der Firma angewendet wird)?
Hoffe, dass ich mich verständlich ausdrücke.