Hallo zusammen,
ich habe den §622 BGB gerade vor mir liegen und mir erschließt sich der Sinn der Formulierung in Abs. 4 & 6 nicht:
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. (...)
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitnehmer.
So, jetzt meine Frage:
Die Annahme: Es gibt keinen gültigen Tarifvertrag. Im Arbeitsvertrag ist kein tarifliche Reglung vereinbart.
Dürfen die Kündigungsfristen auch durch Regelung im Arbeitsvertrag (beiderseits gleich) verlängert werden? Wäre also folgende Regelung rechtmäßig: "Nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten verlängert sich die beiderseitige Kündigungsfrist auf drei Monate zum Quartalsende."
Ich dachte eigentlich, dass das nicht geht, da in Abs. 4 abschließend aufgezählt ist, wie man eine Kündigungsfrist verlängern kann. Nur durch Tarifvertrag oder Bezug auf einen Tarifvertrag. Aber was ist dann mit dem Abs. 6 gemeint? Spezifiziert der nur, was in Tarifverträgen oder im Bezug auf Tarifverträge geregelt werden darf oder was?
Ich habe leider keine Kommentierung zur Hand und bin auf Eure Hilfe angewiesen.
Beste Grüße
Christof