Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Betriebsratswahl Bestellung des Wahlvorstands bei einer Betriebsratswahl

Bestellung des Wahlvorstands bei einer Betriebsratswahl

Wichtige Fragen rund um den Wahlvorstand

Der Wahlvorstand besteht grundsätzlich aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen einer als Vorsitzender zu bestimmen ist. Wie diese Arbeitnehmer ausgewählt werden, hängt davon ab, in welchem Wahlverfahren gewählt werden soll. Haben Sie bereits einen Betriebsrat? Wir zeigen Ihnen die vier Fälle auf, je nachdem, ob bereits ein Betriebsrat besteht und nach welchem Wahlverfahren (vereinfachtes oder normales Wahlverfahren) gewählt wird.

Stand:  15.11.2012
© contrastwerkstatt - Fotolia.com

Was ist ein Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand ist das Team, das sich um die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl kümmert. Seine Aufgaben reichen von der Organisation des Ablaufs bis zur Klärung juristischer Zweifelsfälle. Aufgabe des Wahlvorstands ist es, die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen (§ 18 Abs. 1 BetrVG).

Wie viele Mitglieder hat der Wahlvorstand?

Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern. Falls es für die Durchführung der Betriebsratswahl erforderlich ist (vor allem in größeren Betrieben), kann im normalen Wahlverfahren – aber nicht im vereinfachten Wahlverfahren – die Anzahl der Mitglieder im Wahlvorstand erhöht werden; dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Wahlvorstände immer ungerade sein muss. Außerdem können Ersatzmitglieder bestimmt werden, die einspringen, sobald ein Mitglied des Wahlvorstands verhindert ist. Bei einzelnen Verfahrensschritten kann sich der Wahlvorstand zusätzlich noch durch sogenannte Wahlhelfer unterstützen lassen.

Wie arbeitet der Wahlvorstand?

Bei seinen Aufgaben muss der Wahlvorstand viele Sonderregelungen beachten. Dazu ist eine eigene Rechtsverordnung – die Wahlordnung, kurz: WahlO – erlassen worden. Getrennt nach den jeweiligen Verfahrensarten sind dort die einzelnen Schritte der Durchführung einer Betriebsratswahl aufgeführt. Der Wahlvorstand trifft seine Entscheidungen in Form von Beschlüssen; diese kommen zustande, indem nach Beratung im Gremium abgestimmt wird; ein Beschluss wird durch einfache Stimmenmehrheit gefasst.

Über jede Sitzung muss der Wahlvorstand eine Niederschrift abfassen, die zumindest den Wortlaut der gefassten Beschlüsse enthält. So wird die Arbeit des Wahlvorstands dokumentiert und transparent gemacht.

Welches ist das passende Wahlverfahren?

Je nach Größe des Betriebs und je nachdem, ob es bereits einen Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat gibt, sieht das Gesetz unterschiedliche Wahlverfahren vor. Die folgende Grafik hilft Ihnen, das passende Wahlverfahren zu finden.

 

Wahlverfahren für Ihre Betriebsratswahl | © ifb

Beispiele aus der Praxis

1. Wir haben bereits einen Betriebsrat und führen die Wahl im normalen Wahlverfahren durch

Spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit muss in diesem Fall der bisherige Betriebsrat den Wahlvorstand auf einer Betriebsratssitzung durch Beschluss bestellen.

Tipp: Die reguläre Amtszeit des bisherigen Betriebsrats endet genau vier Jahre nach Beginn seiner Amtszeit.

Beispiel: Begann die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats am 11.05.2022, so endet sie mit Ablauf des 10.05.2026.

Hinweis: Besteht acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats noch kein Wahlvorstand, so

  • hat der Gesamtbetriebsrat (oder falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat) den Wahlvorstand auf einer Gesamtbetriebsratssitzung (oder Konzernbetriebsratssitzung) durch Beschluss zu bestellen
    oder
  • kann der Wahlvorstand auf Antrag vom Arbeitsgericht bestellt werden. Der Antrag kann von (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden.

Interessante §§ im Betriebsverfassungsgesetz: § 16 Bestellung des Wahlvorstands


2. Wir haben bereits einen Betriebsrat und führen die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durch

Spätestens vier Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit muss der bisherige Betriebsrat den Wahlvorstand auf einer Betriebsratssitzung durch Beschluss bestellen.

Tipp: Die reguläre Amtszeit des bisherigen Betriebsrats endet genau vier Jahre nach Beginn seiner Amtszeit.

Beispiel: Begann die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats am 11.05.2022, so endet sie mit Ablauf des 10.05.2026.

Hinweis: Besteht drei Wochen vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Betriebsrats noch kein Wahlvorstand, so

  • hat der Gesamtbetriebsrat (oder falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat) den Wahlvorstand auf einer Gesamtbetriebsratssitzung (oder Konzernbetriebsratssitzung) durch Beschluss zu bestellen
    oder
  • kann der Wahlvorstand auf Antrag vom Arbeitsgericht bestellt werden. Der Antrag kann von (mindestens) drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft gestellt werden.

Interessante §§ im Betriebsverfassungsgesetz: § 17a Nr. 1 und 2 Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Verfahren


3. Wir haben noch keinen Betriebsrat und führen die Wahl im normalen Wahlverfahren durch

Ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht:

Der Gesamtbetriebsrat (oder falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat) kann auf einer Gesamtbetriebsratssitzung (oder Konzernbetriebsratssitzung) jederzeit durch Beschluss einen Wahlvorstand bestellen.

Es besteht kein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat:

Wenn bei Ihnen im Unternehmen oder Konzern weder ein Gesamt- noch ein Konzernbetriebsrat besteht, so kann der Wahlvorstand jederzeit auf einer Betriebsversammlung gewählt werden. Zu dieser Versammlung können (mindestens) drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen.

Interessante §§ im Betriebsverfassungsgesetz: § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat


4. Wir haben noch keinen Betriebsrat und führen die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren durch

Ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat besteht:

Der Gesamtbetriebsrat (oder falls ein solcher nicht besteht, der Konzernbetriebsrat) kann auf einer Gesamtbetriebsratssitzung (oder Konzernbetriebsratssitzung) jederzeit durch Beschluss den Wahlvorstand bestellen. In diesem Fall erfolgt die Wahl des Betriebsrats im sog. vereinfachten einstufigen Wahlverfahren; man nennt dieses Verfahren deshalb einstufig, weil der Betriebsrat auf einer Wahlversammlung gewählt wird.

Es besteht kein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat:

Wenn bei Ihnen im Unternehmen oder Konzern weder ein Gesamt- noch ein Konzernbetriebsrat besteht, so kann der Wahlvorstand jederzeit auf einer sog. Wahlversammlung gewählt werden. Zu dieser Wahlversammlung können (mindestens) drei wahlberechtigte Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen. In diesem Fall erfolgt die Wahl des Betriebsrats im sog. vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren; man nennt dieses Verfahren deshalb zweistufig, weil auf einer ersten Wahlversammlung der Wahlvorstand und auf einer zweiten Wahlversammlung der Betriebsrat gewählt wird.

 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Eine (neue) Masche in Sachen Union Busting

Beim Online-Kreditvermittler Smava soll es endlich einen Betriebsrat geben! Eigentlich eine positive ...

Empörung wegen Betriebsrats-Verhinderung

Was ist ein Institutsrat? Eine Mogelpackung für die Mitarbeiter, denn eine echte Mitbestimmung gibt ...

Und plötzlich wieder Wahltag

Plötzlich elf statt sieben Betriebsräte? 2024 war „außerordentliches“ Wahljahr in zahlreichen Untern ...

Themen des Artikels