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News JAV-Wahl Schritt für Schritt durch die Wahl

Schritt für Schritt durch die Wahl

Die erfolgreiche JAV-Wahl!

In 9 Schritten zur JAV-Wahl - einfach erklärt! Der Betriebsrat und die JAV sollten jetzt eng zusammenarbeiten, um rechtssicher, zügig und erfolgreich die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen einzuleiten.

Die erfolgreiche JAV-Wahl | © Christoph A. Gramann - ifb

Ohne Betriebsrat geht nichts. Also den Betriebsrat rechtzeitig informieren!

Möglichst früh loslegen und dem Betriebsrat im Juni oder Juli sagen, dass im Herbst die JAV-Wahlen anstehen.

Jetzt ist der Betriebsrat dran: Benennung des Wahlvorstands.

Der Betriebsrat berechnet, wann die Amtszeit der bestehenden JAV endet. Dann legt er den Termin für die Wahl fest und bestellt den Wahlvorstand (§ 63 Abs. 2 BetrVG; §§ 38 S. 2 WO, 8 BetrVG).

  

 Tipp: 

 Normales Wahlverfahren: 8 Wochen vor Wahltag
Vereinfachtes Wahlverfahren: 4 Wochen vor Wahltag 

Gleich danach: Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste.

Zudem muss vor Erlass des Wahlausschreibens noch die Größe der zu wählenden JAV festgelegt werden (§§ 38, 2 Abs. 1 WO; § 62 BetrVG).

Schwarz auf weiß.

Aushang von Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlordnung.

  

 Tipp: 

 Normales Wahlverfahren: 6 Wochen vor Wahltag
Vereinfachtes Wahlverfahren: Unmittelbar nach Erstellung der Wählerliste 

Ganz wichtig: Geeignete Kandidaten und viele Wähler gewinnen!

Das heißt: Kreativ werden und eine peppige Wahlkampagne auf die Beine stellen! Übrigens: Die Wahlvorschläge werden innerhalb der nächsten Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens entgegen genommen und geprüft (§§ 39 Abs. 1, 6 Abs. 1 S. 2 WO).

Wer macht das Rennen?

Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§§ 39 Abs. 2, 10 Abs. 2 WO).

  

 Tipp: 

 1 Woche vor dem Wahltag werden die Vorschläge veröffentlicht. 

Jetzt gilt's: Der Wahltag.

Am Wahltag muss alles klappen. Also Stimmzettel, Wahlurne und Räume vorbereiten. Und nicht vergessen: Wahllokal aufstellen!

Gleich nach der Wahl: Öffentliche Stimmauszählung.

Es wird spannend! Unmittelbar nach der Wahl werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und natürlich auch auf ihre Gültigkeit überprüft (§§ 39 Abs. 2 u. 3, 13, 14, 21, WO).

Nun ist es amtlich: Feststellung des Wahlergebnisses.

Wenn das Wahlergebnis feststeht, werden die neu gewählten JAV-Mitglieder schriftlich informiert – Glückwünsche natürlich inklusive!

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