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Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

JAV - was ist das?

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung aller jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 und aller Auszubildenden unter 25 Jahren in einem Betrieb. Eine JAV kann eingerichtet werden, wenn im betreffenden Betrieb insgesamt mindestens fünf Jugendliche unter 18 Jahren und/oder zur Berufsausbildung Beschäftigte (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) unter 25 Jahren arbeiten.

Stand:  8.8.2012
© contrastwerkstatt - Fotolia.com

Aufgaben der Jugend- und Auszubildenenvertretung

Die JAV kümmert sich um alle Belange der jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis unter 25 Jahren in einem Betrieb.
Sie

  • überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen usw. (z.B. das Berufsbildungsgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz)
  • beantragt Maßnahmen beim Betriebsrat, v.a. rund um die Berufsausbildung
  • nimmt Anregungen der Auszubildenden entgegen und trägt diese an den Betriebsrat heran
  • ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme am Arbeits- und Ausbildungsplatz

Rechte der Jugend- und Auszubildenenvertretung

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben

  • kann die JAV einen Vertreter zu den Betriebssitzungen entsenden.
  • darf die JAV regelmäßig während ihrer Arbeitszeit JAV-Sitzungen und Sprechstunden abhalten, sowie Jugend- und Auszubildendenversammlungen durchführen.

Größe der Jugend- und Auszubildenenvertretung

Die Zahl der JAV-Mitglieder ist abhängig von der Zahl der Jugendlichen, deren Interessen sie vertreten. Eine JAV kann aus einer einzigen Person bestehen (Betrieb mit 5 bis 20 Jugendlichen). Maximal können 15 Personen in die JAV gewählt werden (Betrieb mit 1000 und mehr Jugendlichen).

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

Die Jugend- und Auszubildenenvertretung arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Der Betriebsrat ist verpflichtet, die JAV zu allen Besprechungen mit dem Arbeitgeber hinzuzuziehen, in denen die Belange der Auszubildenden/jugendlichen Beschäftigten, besprochen werden. Der Betriebsrat hat die Pflicht, die JAV zur Erfüllung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und auf Verlangen der JAV die zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Erachtet die Mehrheit der JAV-Vertreter einen Betriebsratsbeschluss als erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen jugendlicher Arbeitnehmer und Azubis, so ist auf ihren Antrag hin der Beschluss für eine Woche auszusetzen (§ 66 Abs. 2 BetrVG), damit in dieser Zeit versucht werden kann, eine Verständigung zu erreichen.

Schulungen für die Jugend- und Auszubildenenvertretung

JAV-Vertreter haben Anspruch auf erforderliche Schulungen, die in Zusammenhang mit der JAV-Tätigkeit stehen. Diese sind vom Arbeitgeber zu zahlen. Da die Jugend- und Auszubildendenvertretung selber kein selbständig gegenüber den Arbeitgeber handelndes Organ ist, wird die Entscheidung darüber, zu welchen Veranstaltungen und damit auch zu welchen Veranstaltern die Mitglieder des Wahlvorstands entsandt werden, vom Betriebsrat getroffen. Der Betriebsrat muss über die Freistellung einen Beschluss fassen. Ohne diesen ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Last but not least: Die Jugend- und Auszubildenenvertretung ist wichtig

... weil alle jugendlichen Arbeitnehmer und Azubis eine engagierte Stimme brauchen, die sich für sie im Betrieb stark macht.

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