Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Alles unter einen Hut: Dein Recht auf Freistellung im JAV-Amt

Freistellung für die JAV-Tätigkeit

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gem. § 37 Abs. 2 BetrVG einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freistellung, um ihre JAV-Aufgaben erfüllen zu können und notwendige Schulungen und Seminare zu besuchen. 

Katrin Neuner | ifb

Stand:  5.8.2014
Freistellung im JAV-Amt | © Christoph A. Gramann - ifb

Das bedeutet: JAV-Mitglieder können ihre Amtstätigkeit grundsätzlich während der Arbeits- und Ausbildungszeit ausüben. Die Verpflichtungen aus der JAV-Tätigkeit stehen somit über den Pflichten der Arbeitsverträge.

Voraussetzungen für Arbeitsbefreiung und Freistellung

Das Gesetz verlangt zwei Bedingungen für eine Arbeitsbefreiung.

1. Es muss sich um die Durchführung einer Aufgabe als Jugend- und Auszubildendenvertreter handeln wie z.B.

  • Abhalten von Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Durchführung von Jugend- und Auszubildenden-Versammlungen und Sprechstunden,
  • Besprechungen mit dem Betriebsrat, Arbeitgeber
  • Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats
  • Teilnahme an JAV-Seminaren nach §§ 65 Abs. 1 i.V.m 37 Abs. 6 und 7 BetrVG

und

2. die Arbeitsbefreiung muss zur ordnungsgemäßen Durchführung der Tätigkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung erforderlich sein.

Erforderlichkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit notwendig ist, damit die Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. 

Freistellung für Seminare

Die Regelungen zur Freistellung beziehen sich auch auf Bildungsveranstaltungen, die Kenntnisse für die JAV-Arbeit vermitteln (§ 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG).

Entgeltfortzahlung während der Freistellung

Wer JAV-Arbeit leistet, braucht keine Verdiensteinbußen hinzunehmen. §§ 65 Abs. 1 i.V.m. 37 Abs. 2 BetrVG gewährt einen Anspruch auf Befreiung von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Für die Dauer der JAV-Arbeit erhält das JAV-Mitglied das Entgelt, das es bekommen hätte, wenn es die volle Arbeitszeit für berufliche Tätigkeiten aufgewandt hätte. 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Rechte und Pflichten für Mitglieder der JAV

Ein Mitglied der JAV zu sein ist eine tolle Aufgabe. Denn dies bedeutet, mitgestalten und mitbe ...
JAV

JAV: Das heißt Einsatz, Mitbestimmung und Engagement in Deinem Betrieb!

JAV steht für Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist di ...

So bewerbt ihr euch richtig

Wie sieht eine richtig gute Bewerbung aus? Von Lebenslauf und Anschreiben hat wahrscheinlich jeder s ...