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Neue AG-Masche? Plötzlich „leitender Angestellter"

BR-Wahl

Alle vier Jahre ist manchen Arbeitgebern daran gelegen, plötzlich viel mehr leitendende Angestellte zu haben. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Kann das etwa mit der Betriebsratswahl zusammenhängen?

Stand:  1.3.2018
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ploetzlich-leitender-angestellter | © AdobeStock | 193108619 | fizkes

Der Status als „leitender Angestellter" im Sinne der Betriebsratswahl kann nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden. Trotzdem versuchen Arbeitgeber dies immer wieder. Um Schwellenwerte zu drücken oder sogar um erfolgreiche Betriebsräte zu entmachten, wird der Mitarbeiterstab kurzerhand um einige „leitende Angestellte" reicher.

Kritik an „Nordsee"

Passiert ist dies offensichtlich gerade erst beim Fischrestaurant-Imperium Nordsee. Dort sind manche Filialleiter als Betriebsräte aktiv. Nun behindere das Unternehmen die aktuelle Betriebsratswahl mit einer Art Beförderungswelle. Denn kurzerhand wurden mehr als die Hälfte aller Betriebsräte entgegen aller gesetzlichen Bestimmungen zu sogenannten leitenden Angestellten erklärt, teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit.

Als „üblen Taschenspielertrick", mit dem man erfahrene Betriebsräte loswerden wolle, bezeichnete Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender, das Vorgehen der Nordsee. Noch zur Aufsichtsratswahl im November 2017 sei die Zuordnung der Beschäftigten rechtmäßig gewesen. „Wie kann sich in so kurzer Zeit die Zahl der leitenden Angestellten mehr als verzehnfacht haben? Dies verstößt massiv gegen deutsches Recht", so der NGG-Vize. Der Vorgang sei eben deshalb so brisant, weil leitende Angestellte nicht zum Betriebsrat gewählt werden können.

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