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Neuregelung der sachgrundlosen Befristung gefordert

Streitpunkt Befristung

Im Koalitionsvertrag steht es schwarz auf weiß: Union und SPD wollen die sachgrundlose Befristung einschränken. Passiert ist seitdem nicht viel. Das Gesetz macht es Arbeitgebern derzeit leicht, sie brauchen noch nicht einmal einen konkreten Grund, um jemanden für maximal zwei Jahre befristet einzustellen.

Stand:  11.3.2020
Lesezeit:  01:45 min
neuregelung-der-befristung-gefordert | © AdobeStock | 201368615 | motortion

Warum werden Jobs befristet? Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nutzen Arbeitgeber diese Möglichkeit gerne zu Erprobung von Beschäftigten. In vielen Fällen würden Befristungen aus dem einfachen Grund eingesetzt, dass sie möglich seien, so der DGB. Für seine Studie wertete der Gewerkschaftsbund repräsentative Arbeitgeberbefragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus.
Betroffen sind viele Beschäftigte: Bei Neueinstellungen ist fast jede zweite Stelle befristet, viele davon ohne Sachgrund.

Die Leidtragenden sind die Beschäftigten

„Die Leidtragenden der Befristungen sind die Beschäftigten", äußerte sich DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Die sachgrundlose Befristung gehöre komplett gestrichen, denn Arbeitsplatzunsicherheit habe einen großen Einfluss auf das gesamte Leben.

Befristete Arbeitnehmer engagieren sich seltener als Betriebsrat

Dämpfer für die Mitbestimmung

Außerdem problematisch: Wer befristet arbeitet, engagiert sich im Unternehmen seltener als Betriebsrat. Nur 1% der gewählten Betriebsratsmitglieder war laut DGB 2016 befristet beschäftigt. Das ist logisch: Wer auf eine Entfristung hofft, wird sich ungern Konflikten mit dem Arbeitgeber aussetzen. Letztlich beeinträchtigt der leichtfertige Einsatz von Befristungen also auch die Mitbestimmung.

Das steht im Koalitionsvertrag

Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch maximal 2,5 % ihrer Mitarbeiter sachgrundlos befristen können. Bei Überschreiten dieser Quote gilt jedes weitere sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis als unbefristet zustande gekommen – So steht es auf Seite 52 des Koalitionsvertrags. Der Vertrag darf maximal 18 Monate statt bislang 24 laufen und nur einmal um diese Zeit verlängert werden. Bei Befristungen mit Sachgrund sieht der Koalitionsvertrag eine neu einzuführende zeitliche Beschränkung von fünf Jahren vor.

Wann wird die Befristung eingedämmt?

Arbeitsminister Hubertus Heil hat mehrfach angekündigt hat, sachgrundlose Befristungen per Gesetz einzudämmen. So hieß es noch im vergangenen Jahr, das Gesetz komme im Herbst 2019 – passiert ist bis heute nichts.
Eventuell bringen die aktuellen Forderungen des DGB wieder Schwung in die Debatte. Schließlich ist es bereits Halbzeit für die Regierung!

Wann ist eine Befristung ohne Sachgrund derzeit zulässig?

Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung für maximal zwei Jahre bei höchstens dreimaliger Verlängerung innerhalb dieses Zeitraums zulässig. Geregelt ist dies in § 14 Abs. 2 TzBfG. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vertragsparteien zuvor noch keinen Arbeitsvertrag geschlossen hatten. Jedes vorige Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber schließt eine sachgrundlose Befristung aus – egal, wann und wie lange es bestanden hat.
Allerdings werden Ausbildungsverhältnisse oder der Einsatz als Leiharbeitnehmer hiervon nicht erfasst. Diese können befristet ohne Sachgrund eingestellt werden

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