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Gelber Schein: Was Sie dürfen und was nicht

Krankmeldung, Arbeitsunfähigkeit & AU

Spazieren gehen, einkaufen oder sogar verreisen: Darf ich das während meiner Krankschreibung? Oder muss ich während der Krankheit zuhause bleiben? Wir informieren über das richtige Verhalten beim Thema Krankheit und AU.

Stand:  18.10.2022
Lesezeit:  04:00 min
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Erster Schritt: Krankmeldung oder gelber Schein?

Oft taucht die Frage auf, ob man den „gelben Schein", also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, vom ersten Tag an braucht? Wie so häufig lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Meistens benötigen Beschäftigte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Arzt, wenn sie länger als drei Tage lang krank sind. Denn nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes spätestens am vierten Tag vorliegen.

Manche Chefs möchten aber vom ersten Tag an eine ärztliche AU sehen, und das ist auch rechtlich erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht! Was im Betrieb üblich ist, findet man mit Blick in seinen Arbeitsvertrag heraus.

Wie und bei wem man sich krank meldet, das hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten ab.

Zeitpunkt und Form der Krankmeldung

Wie und bei wem man sich krank meldet, das hängt von den betrieblichen Gepflogenheiten ab. Wichtig ist nur, dass die Meldung VOR Arbeitsbeginn erfolgen muss.

Wichtig: Der Arbeitnehmer muss keine Auskunft darüber geben, was ihm fehlt. Allerdings muss er sagen, wie lange er der Arbeit voraussichtlich fern bleiben wird.

Per Telefon oder per E-Mail, beides ist grundsätzlich möglich. Zumindest das Entgeltfortzahlungsgesetz macht hier keinen Unterschied. Allerdings sollte man hinterfragen, ob eine Krankmeldung per Mail auch rechtzeitig vor Arbeitsbeginn gelesen wird. Denn wenn der Chef eine Vertretung für Sie braucht, muss er noch Zeit haben, sich darum zu kümmern.

Entgeltfortzahlung

Krankgeschriebene Beschäftigte erhalten i.d.R. in den ersten sechs Wochen 100 % des Lohns weiter. Danach leistet die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Krankschreibung bedeutet nicht „Knast".

Verhalten bei Arbeitsunfähigkeit

Krankschreibung bedeutet nicht „Knast". Man muss also nicht zwangsläufig im Bett bleiben oder auf der Couch festgetackert sei. Es kommt immer auf die Art der Krankheit an.

Im Grunde ist es so: Es ist alles verboten, was die Genesung behindert bzw. die Krankheit verschlimmert. Im Zweifel hilft eine Nachfrage beim Arzt, ob z.B. Spaziergänge erlaubt sind.

Beim Thema Verreisen ist allerdings eine besondere Sensibilität gefragt. Dies hatte eine Lehrerin nicht beachtet, die ihre Tochter zum „Dschungelcamp" nach Australien begleiten wollte. Die Landesschulbehörde hatte ihren Antrag auf Sonderurlaub abgelehnt. Die Lehrerin reichte daraufhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die betreffende Zeit ein, reiste nach Australien – und wurde suspendiert. Die vorläufige Dienstenthebung der Lehrerin war rechtmäßig, urteilte das OVG Lüneburg (3 ZD 10/17). Wahrscheinlich wird dieses Verhalten die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge haben.

In einem anderen Fall hatte das LAG Hessen einem Beschäftigten Recht gegeben, der während einer Krankschreibung zu seinen Eltern gereist war, um sich dort gesundpflegen zu lassen (18 Sa 695/12).

Gesundschreiben?

Manchmal ist man schneller wieder auf den Beinen, als man denkt. Muss man sich dann „gesundschreiben" lassen?

Im Grunde muss das nicht sein. Ausnahmen können bei ansteckenden Krankheiten oder bei schweren Erkrankungen vorliegen. Vorsicht auch bei Covid: Hier bitte auf die aktuellen Quarantäneregeln achten!

Auf der Arbeit schlapp zu machen bzw. die halbe Belegschaft anzustecken, damit tut man wirklich niemandem einen Gefallen. Sich zu überschätzen kann zuweilen sogar gefährlich werden und langwierige Folgeerkrankungen nach sich ziehen. Und das nutzt weder Ihnen noch dem Arbeitgeber. Nur wer wieder topfit ist, sollte frühzeitig zum Arbeitsplatz zurückkehren.

Erreichbarkeit bei Krankheit

Krank ist krank. Das bedeutet erstmal, dass man für den Arbeitgeber nicht erreichbar sein muss. Die wichtigste Aufgabe ist es, wieder gesund zu werden! Nur in dringenden Notsituationen kann es mit dem Thema Erreichbarkeit ausnahmsweise anders aussehen. Persönlich im Betrieb erscheinen muss der Mitarbeiter dann aber in der Regel nicht.

Häufig besteht der Irrtum, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf.

Krank im Urlaub

Wer im Urlaub krank wird, muss dies bereits am ersten Tag dem Arbeitgeber melden und sich die Krankheit vom Arzt attestieren lassen. So steht es im Bundesurlaubsgesetz: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Die Tage der Krankheit werden also dem Urlaubskonto gutgeschrieben.

Krankheit und Kündigung

Häufig besteht der Irrtum, dass man während einer Krankschreibung nicht gekündigt werden darf. Das stimmt nicht! Denn die Arbeitsunfähigkeit ist kein Kündigungsschutz. Einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer kann ebenso die Kündigung ausgesprochen werden wie allen anderen. Es gibt sogar eine „krankheitsbedingte" Kündigung, die unter strengen Voraussetzungen wirksam ist. Im Zweifel sollte man sich in diesem Fall immer unverzüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Sonderfall: Kind krank

Wer ein krankes Kind betreut, darf grundsätzlich zuhause bleiben. ABER:

  • Unbezahlt. Gesetzlich Versicherte erhalten von der Krankenkasse Krankengeld.
  • Das Kind muss unter zwölf Jahren jung sein.
  • Das Kind hat ein Attest.
  • Es kann keine andere Person des Haushalts das Kind betreuen. (cbo)

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