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Laptops, Handys & Co: Was steht dem Betriebsrat zu?

Technische Ausstattung im Betriebsratsbüro

Als Betriebsrat führen Sie Ihre Geschäfte eigenverantwortlich, also unabhängig vom Arbeitgeber. Im Prinzip können Sie daher selbst entscheiden, welche und wie viele Sachmittel Sie für die Betriebsrats‑Arbeit benötigen. Dabei haben Sie einen Beurteilungsspielraum, den sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitsgerichte respektieren müssen. Allerdings müssen Sie die Interessen des Arbeitgebers - z.B. in Sachen Kostenminimierung - berücksichtigen.

Susanne Helmer | ifb

Stand:  5.11.2019
Lesezeit:  01:30 min
Technische Ausstattung im Betriebsratsbüro | © ©coolhand1180 - AdobeStock

In der Regel können Sie verlangen, die betriebsübliche Ausstattung zu erhalten, d. h. ebenso gut ausgerüstet zu sein wie „normale“ Arbeitnehmer im Betrieb.

Das heißt im Einzelnen:

  • Telefon: Jedem Betriebsrat steht mindestens ein Telefonanschluss im Betriebsratsbüro zu. Unter besonderen Umständen benötigen Sie zusätzlich ein Mobiltelefon.
  • Personal Computer: PC und Drucker gehören in jedes BR-Büro. In größeren Betrieben können Sie als Betriebsrat in bestimmten Fällen vom Arbeitgeber zusätzlich einen Laptop verlangen.
  • Internet: Jeder Betriebsrat hat Anspruch auf einen Internet-Zugang (gemäß BAG Beschluss vom 03.09.2003 7 ABR 8/03).
  • E-Mail: Der Betriebsrat kann verlangen, dass alle Mitglieder eine eigene E-Mail-Adresse erhalten (gemäß BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08).
  • Intranet: Wenn das Intranet im Betrieb ein übliches Kommunikationsmittel ist, dürfen Sie es auch für die Betriebsrats-Arbeit nutzen.
  • Website: Als Betriebsrat haben Sie das Recht auf eine eigene Seite im firmeneigenen Intranet, auf der Sie Ihre Informationen veröffentlichen können.

Wenn Sie als Betriebsrat besondere Ausstattungsgegenstände benötigen, die im Unternehmen nicht vorhanden bzw. nicht üblich sind, müssen Sie begründen, warum diese erforderlich sind.

Wenn das Betriebsratsbüro einmal eingerichtet ist, sind die Sachmittel und Unterlagen Besitz des Betriebsrats und damit für den Arbeitgeber und andere betriebsratsfremde Personen tabu. Als Betriebsrat haben Sie das Hausrecht in Ihrem Büro. Sie müssen Ihre Arbeit und Unterlagen auch ausreichend vor fremden Augen schützen können, z. B. mit Hilfe eines abschließbaren Schrankes.

GUT ZU WISSEN!

Manche Arbeitgeber versuchen, mit dem Betriebsrat ein Budget für die Ausstattung zu vereinbaren. Besser nicht darauf eingehen, weil Sie im Normalfall nicht wissen, welche Kosten im Verlauf des Jahres anfallen.

Unser Service für Sie: Bestellformular für die Büroausstattung

Um Ihr BR-Büro auszustatten, müssen Sie die entsprechenden Sachmittel bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dazu haben wir für Sie ein Musterbestellformular bereitgestellt. Dieses können Sie ganz einfach hierdownloaden.

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