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Untreueprozess gegen VW-Manager geht in eine neue Runde

Betriebsratsvergütung und Grenzen des Begünstigungsverbots

Aufregung in Leipzig! Der Bundesgerichtshof hat am 10.01.2023 die Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG aufgehoben. Im Fokus steht u.a. die Vergütung des einstigen Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh, der in der Spitze ein Gehalt von 750.000 Euro bezogen haben soll. Haben sich die angeklagten VW-Manager der Untreue schuldig gemacht? Von 2011 bis 2016 soll der Volkswagen AG ein Schaden von mehr als 4,5 Millionen Euro entstanden sein.

Stand:  17.1.2023
Lesezeit:  02:00 min
Untreueprozess gegen VW-Manager geht in eine neue Runde | © Marcel Paschertz - stock.adobe.com

Angeklagt sind vier frühere Personalmanager von Volkswagen; es geht um die Vergütung des Betriebsrats. Seit 2017 wurde bei VW wegen Untreue ermittelt, ein Schaden von mehr als 4,5 Millionen Euro steht im Raum. Ein kleines „Geschmäckle“: Im Zuge der Ermittlungen wurde das Gehalt von Bernd Osterlohs, dem ehemaligen BR-Vorsitzenden bei VW, auf rund 96.000 Euro gedeckelt. In bonusstarken Jahren kam er wohl auf bis zu 750.000 Euro.

Angeklagt wegen Untreue sind die Manager, weil sie die Gehälter und Boni freigegeben hatten.

Angeklagt wegen Untreue sind die Manager, weil sie die Gehälter und Boni freigegeben hatten. Im September 2021 dann das (vorläufige) Ende: Das Landgericht Braunschweig sprach die VW-Manager vom Vorwurf der Untreue frei.

BGH hebt Freisprüche auf

Anders nun der BGH: Das Urteil des Landgerichts Braunschweig genüge nicht den gesetzlichen Vorgaben, entschied der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Gegen das Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Sie bewertete die Bewilligung der Gehälter als Untreue, da dem Konzern dadurch Gewinn entgangen sei.

Wie geht es nun weiter?

Eine andere Kammer des Landgerichts Braunschweig muss jetzt erneut über den Fall entscheiden. Im Zentrum steht dabei u.a. die Frage, ob die Bewilligung der monatlichen Entgelte und Bonuszahlungen den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspreche und ob das Landgericht zutreffend den Vorsatz der Angeklagten verneint habe. Volkswagen kündigte bereits an, das Urteil prüfen zu wollen.

Wie es weitergeht? Wir werden berichten! (cbo)

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