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Wahlvorstand bei der BR-Wahl: Wichtige Antworten zum Amt

Warum es sich lohnt, Wahlvorstand der Betriebsratswahl zu werden

Sie überlegen, das Amt eines Wahlvorstands für die BR-Wahl zu übernehmen? Warum sich das lohnt und was die wichtige Rolle des Wahlvorstands bei der Betriebsratswahl bedeutet: ifb-Jurist Peter Knoop beantwortet fünf aktuelle Fragen zum Amt.

Peter Knoop | ifb

Stand:  22.6.2021
Lesezeit:  03:45 min
© AdobeStock_Pixel-Shot

1. Warum ist es großartig, Wahlvorstand zu sein?

So lernen Sie Ihren Betrieb und die Kollegen ganz neu kennen. Als Wahlvorstand bekommen Sie tiefe Einblicke in die Strukturen Ihrer Firma und die Zusammensetzung der Belegschaft. Zeigen Sie sich und Ihre Fähigkeiten! Wer eine Betriebsratswahl sicher und professionell durchführt, wird sichtbarer und empfiehlt sich auch für andere Projekte und Aufgaben.

Genießen Sie die Abwechslung. Es bringt neuen Schwung in den Arbeitsalltag, mit Ihrem neuen kleinen Wahl-Team, einmal ganz andere Aufgaben zu bewältigen. Mitgestalten statt nur mitlaufen. Diese aktive Rolle macht oft Lust auf mehr, nicht selten findet sich ein Wahlvorstand später auch im Betriebsrat wieder.

Nutzen Sie Ihr Recht auf ein Wahl-Seminar.

2. Woher bekomme ich als Wahlvorstand das erforderliche Wissen?

Auf einem begeisternden ifb-Wahl-Seminar mit beeindruckenden Referenten und interessanten anderen Teilnehmern! Sie haben einen eigenen Schulungsanspruch als Wahlvorstand, nutzen Sie Ihr Recht auf ein Wahl-Seminar. Nach § 20 Abs. 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Betriebsratswahl, hierzu zählen auch die Kosten einer erforderlichen Wahlschulung. Wann ist eine Wahlschulung erforderlich? Erstens: Wenn Sie die Kenntnisse für Ihr Amt als Wahlvorstand brauchen. Das ist der Fall, denn ifb-Seminare zum Wahlverfahren sind genau für Wahlvorstände und deren Ersatzmitglieder konzipiert. Zweitens: Wenn Sie diese Kenntnisse noch nicht haben. Das gilt grundsätzlich für Alle, die nicht bereits die letzte BR-Wahl als Wahlvorstand durchgeführt haben. Für diese gibt es dann das Wahl-Fresh-up.

Freistellung - natürlich ohne Minderung des Arbeitsentgelts.

3. Wann, wo und womit organisieren wir die BR-Wahl?

Auch für die Beantwortung dieser Frage hilft Ihnen § 20 Abs. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber stellt Sie für die notwendigen Aufgaben als Wahlvorstand von Ihrer Arbeit frei. Natürlich ohne Minderung des Arbeitsentgelts. Auch die weiteren notwendigen Kosten für die Geschäftsführung des Wahlvorstandes trägt der Arbeitgeber. Mit dem Profipaket auf unseren ifb-Seminaren zum Wahlverfahren sind Sie schon sehr gut ausgestattet. Weitere notwendige Kosten sind z. B. Porto und Umschläge für die Briefwahl. Auch für ein eigenes Wahlbüro kann es einen begründeten Bedarf geben. Hier kommt es auf die betrieblichen Umstände an: Haben sie Räumlichkeiten, in denen Sie Ihren Aufgaben als Wahlvorstand ungestört ausüben können?

4. Was ist, wenn wir als Wahlvorstand Fehler machen?

Wahlvorstand ist ebenso wie Betriebsrat ein Ehrenamt. Der Wahlvorstand ist nicht rechts- oder vermögensfähig und kann daher nicht Schuldner von Schadensersatzansprüchen sein. Die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstands haften auch nicht für die Fehler des Wahlvorstands, solange sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden herbeiführen. Uns ist kein Fall hierzu bekannt. Auch dort nicht, wo BR-Wahlen wegen sehr grober Fehler nichtig waren.

Die Mitglieder des Wahlvorstands genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

5. Welchen Schutz genieße ich als Wahlvorstand?

Die Mitglieder des Wahlvorstands genießen einen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG. Eine ordentliche Kündigung ist vom Zeitpunkt der Bestellung bis sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ausgeschlossen. Vor einer außerordentlichen Kündigung braucht der Arbeitgeber bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Zustimmung des Betriebsrats. Auch die BR-Wahl selbst genießt einen starken Schutz: Niemand darf sie behindern oder mit unlauteren Methoden beeinflussen (§ 20 Abs. 1 und 2 BetrVG).

Sie haben noch mehr Fragen zur BR-Wahl?

Häufige Fragen beantworten wir unter www.brwahl.de

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