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Petition für eine gerechte Betriebsratsvergütung gestartet

Betriebsrätin Birgit Bauernschmidt möchte § 37 BetrVG ändern lassen

Das Thema Vergütung bewegt viele Betriebsräte: Werden sie in ihrem Ehrenamt gerecht entlohnt? Birgit Bauernschmidt hat da eine eindeutige Meinung: Nein! „Das Betriebsverfassungsgesetz muss geändert werden”, sagt sie; und hat daher eine Online-Petition initiiert.

Stand:  26.8.2022
Lesezeit:  03:00 min
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Betriebsrätin Birgit Bauernschmidt möchte § 37 BetrVG ändern lassen | © AdobeStock | Fraitag.de

Birgit, fühlst Du Dich in Deinem Ehrenamt gerecht entlohnt?
Birgit Bauernschmidt:
Hier gibt es von mir ein klares Nein! Bei uns hat beispielsweise die Betriebsratsassistenz ein höheres Gehalt, da es für diese Stelle eine ERA-Aufgabenanalyse gibt. Ich bin hingegen auf den „Goodwill“ der Geschäftsführung angewiesen.

Mein Ziel sind 50.000 Unterschriften.

Wie kam es dazu, dass Du die Petition „Voll freigestellte Betriebsräte sollen angemessen entlohnt werden“ initiiert hast?
Birgit Bauernschmidt:
 Der Gedanke kam mir, nachdem ich eine andere Petition unterschrieben hatte. Warum es also nicht auf diesem Weg versuchen?

Hat es Überwindung gekostet, die Petition aufzusetzen?
Birgit Bauernschmidt:
Nachdem ich den Entschluss gefasst hatte, ging eigentlich alles ganz einfach und schnell. Wichtig ist, auf die Gesetzesgrundlage zum Thema zu verweisen; in dem Fall das Betriebsverfassungsgesetz.

Welches konkrete Ziel verfolgst Du mit der Petition?
Birgit Bauernschmidt:
Mein Ziel sind selbstverständlich die anvisierten 50.000 Unterschriften, die man benötigt, um das Ganze weitervoranzutreiben. Man kann noch fünf Monate unterschreiben – also bis zum 12. Januar 2023, auch digital.

Das Gesetz ist veraltet und die Betriebsratsarbeit von früher ist mit der von heute nicht mehr vergleichbar.

Das Thema Betriebsratsvergütung liegt Dir scheinbar sehr am Herzen …
Birgit Bauernschmidt:
Ja! Das Gesetz ist veraltet und die Betriebsratsarbeit von früher ist mit der von heute nicht mehr vergleichbar. Es kann nicht sein, wenn sich beispielsweise ein „einfacher“ Produktions- oder Logistikmitarbeiter mit Seminaren oder Schulungen weiterbildet und natürlich auch in seiner Person weiterentwickelt, dass dies nicht monetär vergütet wird. Ich denke, eine Produktionstätigkeit ist mit einer Betriebsratstätigkeit nicht zu vergleichen, zumindest bei freigestellten Betriebsräten. Ein freigestellter Betriebsrat führt nicht nur Mitarbeitergespräche und Ähnliches, sondern soll sich ja auch auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten, der Personalabteilung und der Geschäftsführung unterhalten. Deshalb sollte das Entgelt entsprechend sein.

Wie ginge es weiter, wenn die Anzahl der Unterschriften erreicht wird?
Birgit Bauernschmidt:
Dann muss die Petition übergeben werden. In diesem Fall an den Bundestag.

Mein großer Traum wäre natürlich eine sofortige Gesetzesänderung.

Welche Hoffnungen verbindest Du mit Deinem Vorstoß?
Birgit Bauernschmidt:
Mein großer Traum wäre natürlich eine sofortige Gesetzesänderung. Realistisch betrachtet wäre es schon ein Erfolg, wenn das Anliegen nicht direkt abgeschmettert wird.

Das Thema Betriebsratsvergütung polarisiert: Wie könnte Deiner Meinung nach eine angemessene Entlohnung aussehen?
Birgit Bauernschmidt:
Es könnte eine Aufgabenanalyse nach den Lohnrahmentarifverträgen erstellt werden. Besonders bei tarifgebundenen Firmen dürfte das kein Problem sein. Freigestellte Betriebsräte sollten in jedem Fall mindestens mit einem Teamleiter oder einem Business-Partner gleichgesetzt werden. (tis)

Infos zur Petition  

Gemäß § 37 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Ihr Arbeitsentgelt darf zwar nicht geringer bemessen werden als das der vergleichbaren Arbeitnehmer – aber sie dürfen eben auch nicht „begünstigt” werden. Die Online-Petition von Birgit Bauernschmidt soll dazu beitragen, über eine Anpassung des § 37 BetrVG nachzudenken. Insbesondere freigestellte Betriebsräte können nicht im gleichen Maße auf die sprichwörtliche Karriereleiter hochklettern wie vergleichbar qualifizierte Arbeitnehmer. In der Praxis sind sie oft auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen, vor allem dann, wenn sich diese auf § 37 BetrVG berufen. Nicht selten landen Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Dabei sollte laut Petitions-Initiatorin die Arbeit eines voll freigestellten Betriebsrats mit der Tätigkeit eines Personalchefs, Business-Partners oder Ähnlichem auf eine Stufe gestellt werden.

Zur Petition von Birgit Bauernschmidt:

 

Birgit Bauernschmidt | © Fotostudio Pia Löschinger

Zur Person

Birgit Bauernschmidt arbeitet seit 1986 bei der ALCON/CIBA VISION GmbH in verschiedenen Bereichen. Sie war unter anderem in der manuellen Herstellung von Kontaktlinsen, in der Logistik und in der Produktionsvorbereitung tätig. Seit 2012 ist Birgit Bauernschmidt Schwerbehindertenvertreterin. Seit 2014 gehört sie dem Betriebsrat an, seit Oktober 2021 ist sie stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.

Kontakt zur Redaktion

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