Zu spät? Besser nicht!
Die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats endet genau vier Jahre nach dem Beginn seiner Amtszeit – ganz egal, ob bis dahin schon ein neuer Betriebsrat gewählt wurde oder nicht. Klappt die Neuwahl also bis dahin nicht, kann es im „worst case“ zu einer betriebsratslosen Zeit kommen; nämlich so lange, bis das Wahlergebnis bekannt gemacht wird.
Eine betriebsratslose Zeit? Das geht gar nicht.
Eine betriebsratslose Zeit? Das geht gar nicht, bedeutet es doch zugleich eine mitbestimmungsfreie Zeit für die Kollegen! Es ist deshalb immens wichtig, die Termine für die BR-Wahl sauber zu planen.
Startschuss: Bestellung des Wahlvorstands
§ 16 Abs. 1 BetrVG gibt Auskunft: „Spätestens 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus 3 Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden.“ Dies gilt für das normale Wahlverfahren. Im vereinfachten Wahlverfahren gilt i.d.R. eine Frist von vier Wochen (§ 17a Nr. 1 BetrVG).
Spätestens heißt, dass dies der allerletzte Zeitpunkt ist, um den Wahlvorstand zu bestellen. In der Praxis ist mehr Zeit nötig! Der Wahlvorstand kann – und sollte – deshalb schon vorher bestellt werden. Je früher der Wahlvorstand bestellt wird, desto mehr Zeit hat er für die Einarbeitung in seine Aufgaben. Allerdings, auch das ist wichtig, kann die Bestellung nicht endlos nach vorne verlegt werden.
Die sorgfältige Vorbereitung der BR-Wahl kostet Zeit.
Wie früh sollte der Wahlvorstand bestellt werden?
Wann der Betriebsrat frühestens den Wahlvorstand bestellen kann, ist gesetzlich nicht geregelt. Klar ist: Die sorgfältige Vorbereitung der BR-Wahl kostet Zeit. Mit einzurechnen ist auch dringend die Schulung des Wahlvorstands im Vorfeld. Es gilt die Faustformel: Je größer der Betrieb, desto früher die Bestellung. Der Grund dafür ist einfach: Je mehr Mitarbeiter ist, desto mehr Aufgaben hat der Wahlvorstand schließlich! Wann im Einzelfall der beste Zeitpunkt für die Bestellung ist, das hängt also – leider wie so oft – vom Einzelfall ab. Der Betriebsrat hat dabei einen Beurteilungsspielraum.
Die Mitglieder des Wahlvorstands haben einen besonderen Kündigungsschutz (vgl. § 15 Abs. 3 KSchG). Das darf aus Arbeitgebersicht nicht ausgenutzt werden, Thema Rechtsmissbrauch. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu 2012 festgestellt, dass „nicht allein in einer ´unnötig´ frühen Bestellung“ schon ein Rechtsmissbrauch liegt – solange der Zeitpunkt der Bestellung nicht sachlich gänzlich unangemessen ist (2 AZR 299/11).
Das heißt, dass es oft schon vor dem Herbst losgehen muss!
Tipp: Schauen Sie auf die Gegebenheiten in Ihrem Betrieb. Im normalen Wahlverfahren dürfte z.B. die Bestellung rund 24 Wochen vorher angemessen sein. Das heißt, dass es oft schon vor dem Herbst, z.B. im September, losgehen muss!
Wer wird Wahlvorstand?
Auch die Suche nach einem Wahlvorstand kann Zeit kosten. Starten Sie deshalb noch früher mit der Suche nach geeigneten Kandidaten. Dies gilt für die BR-Wahl 2022 ganz besonders; denn die Pandemie hat die Arbeitsabläufe komplett verändert. (CB)
Wie gelingt die BR-Wahl in Zeiten von Home-Office, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln?
Kostenloser Ratgeber: Betriebsratswahl in Zeiten der Pandemie