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Das Thema Mobbing beschäftigt Betriebsräte! Für betroffenen Arbeitnehmer sind sie schließlich häufig die erste und wichtigste Anlaufstelle, wenn es in der Belegschaft zum Mobbing kommt. Für diese immens wichtige Aufgabe brauchen Betriebsräte ein feines Gespür, jede Menge Empathie, aber auch Handlungskompetenz.
Thomas Hubert
ifb-Bildungsreferent/Organisationspsychologe
© AdobeStock | Vitalii Vodolazskyi
Um genau dieses Thema dreht sich eine Frage, die uns von einem Betriebsrat erreicht hat. Die Situation: Ein Arbeitnehmer beklagt sich über Mobbing seitens eines Vorausgesetzen und ist mit dem Anliegen direkt auf den Betriebsrat zugekommen. Der Betriebsrat ist sich allerdings nicht sicher, ob es sich bei der Situation wirklich um Schikane handelt oder noch um normale „hierarchische“ Spannungen. Wie kann der Betriebsrat erkennen, ob es tatsächlich Mobbing ist – insbesondere beim Verhältnis Vorgesetzter/Arbeitnehmer? Und wie kann der Betriebsrat konkret helfen?
Sich gegen Mobbing einzusetzen ist für jeden Betriebsrat eigentlich eine Pflicht.
Sich gegen Mobbing einzusetzen ist für jeden Betriebsrat eigentlich eine Pflicht. Er soll Situationen, die Mobbing begünstigen, unverzüglich beenden (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Auch für den Arbeitgeber gelten Vorschriften über die Behandlung von Betriebsangehörigen. Verstößt er gegen diese, kann der Betriebsrat sich an das Arbeitsgericht wenden. Das Gericht kann den Arbeitgeber dazu verpflichten, selbst Mobbing zu unterlassen oder gegen Mobbing unter den Arbeitnehmern wirksam einzuschreiten (§ 23 Abs. 3 BetrVG). Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz findet der Betriebsrat eine Argumentationsgrundlage, um den Arbeitgeber zu einer klaren Positionierung gegen Mobbing zu bewegen. Als extreme Maßnahme kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Kündigung oder Versetzung des Mobbing-Täters verlangen.
Je früher eine Mobbingsituation erkannt wird, desto eher ist eine konstruktive Lösung möglich.
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