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Auch Unternehmensberater müssen sich vorstellen - § 106 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG

Rationalisierungsvorhaben

Wenn einem plötzlich fremde Personen auf den Gängen begegnen und bei der Arbeit über die Schulter schauen, kann es daran liegen, dass man unter Verfolgungswahn leidet, oder aber dass Unternehmensberater im Hause sind. Im zweiten Fall ist die Lage also noch nicht hoffnungslos. Zumindest dann, wenn der Wirtschaftsausschuss vom Unternehmer in das Vorhaben, eine externe Beratung zu beauftragen, eingeweiht war.

Stand:  7.8.2012
© Gina Sanders - Fotolia.com

Die Schlagworte der 90er Jahre waren Lean Management und Lean Production. Diese so genannte Verschlankung (wer möchte nicht gerne schlank sein?) wurde unter anderem durch Outsourcing erreicht. So konnten damals eine Menge Arbeitsplätze „freigesetzt“ werden.

In der aktuellen Entwicklung der Organisationspraxis wird das alte Outsourcing durch Kooperation und Partnerschaften mit externen Dienstleistern ersetzt, also eine abgemilderte Form der Freisetzung. Bei Nokia zum Beispiel wechselten 2007 über 300 Mitarbeiter aus der Entwicklungsabteilung zu dem Technologiedienstleister TietoEnator.

In welcher Form auch immer, Rationalisierungsmaßnahmen wirken sich meist - unter anderem - direkt auf die Anzahl der Arbeitsplätze aus. Deswegen ist es wichtig, dass der Wirtschaftsausschuss schon im Vorfeld darüber Bescheid weiß. Nun ist der Unternehmer sogar gesetzlich verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. In Paragraph 106 des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 106 Abs. 3 BetrVG) werden dazu 10 Punkte aufgeführt. Welche Informationsansprüche der Wirtschaftsausschuss aber genau hat, ist für Laien oft schwer verständlich. In Punkt 4 wird zum Beispiel der Anspruch auf Informationen über Rationalisierungsvorhaben behandelt. Dieser soll im Folgenden genauer erklärt werden:

Punkt Nr. 4: Rationalisierungsvorhaben

  • Punkt 4 des Paragraphen 106 im Betriebsverfassungsgesetz (§ 106 Abs. 3 Nr. 4 BetrVG) handelt von allen Kosten senkenden Planungen und Maßnahmen. Weil dafür häufig eine Unternehmensberatung um Rat gefragt wird, zählt hier auch schon die Beauftragung einer solchen dazu. Für den Wirtschaftsausschuss sind das natürlich wichtige Informationen, ebenso wie die Verlagerung einzelner Arbeitschritte auf Zulieferer oder alle Arten der Mechanisierung und Automatisierung. Werden zum Beispiel Rechner gesteuerte Maschinen angeschafft oder neue EDV-Systeme, sollte der Wirtschaftsausschuss darüber Bescheid wissen. Lean Production und Lean Management, also das "Schlanker machen", bedeutet meist nichts anderes, als Arbeitsplätze einsparen. Informationen über Vorhaben dieser Art sind deswegen so wichtig, um schon bei der Planung mit dem Unternehmer die Vorgehensweise beraten zu können.

 

Themen der Rationalisierung | © ifb

Wichtig:
Das Erste, was den davon nicht betroffenen Personen bei Rationalisierung normalerweise einfällt, ist der Abbau von Arbeitsplätzen. Aber ein Unternehmen hat viele Stellschrauben, die sich auf die Ausgaben auswirken. Gerade im Bereich Personal kann auch über Qualifikation, Arbeitszeitmodell und Motivation nachgedacht werden, um das Unternehmen produktiver zu machen!

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