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Ihr Rundblick zum Thema Kündigung

Der Arbeitgeber muss Sie als Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören. Und er muss Ihnen die Gründe für die Entlassung mitteilen. Ihre Mitbestimmungsrechte sind zwar nicht so stark wie bei der Einstellung oder bei einer Versetzung, dennoch spielen Sie bei einer Kündigung eines Kollegen aus ihrem Betrieb dennoch eine wichtige Rolle. Lesen Sie mehr zu dem Thema in unseren aktuellen Fachbeiträgen.
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Betriebsbedingte Kündigung: Das sollten Arbeitnehmer und Betriebsrat wissen